Der ehrenamtliche Dolmetsch-Pool des Kreises Groß-Gerau hilft Sprachbarrieren zu überwinden und unterstützt Menschen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen. Ehrenamtlich tätige Dolmetscherinnen und Dolmetscher können für (Beratungs-) Gespräche in verschiedenen Institutionen und sozialen Einrichtungen innerhalb des Kreises Groß-Gerau herangezogen werden. Somit wird Neuzuwanderer*innen der Zugang zu regionalen Anlaufstellen und Behörden gesichert, die Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen werden in deren Handlungsfähigkeit unterstützt.
Die ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher dolmetschen lediglich mündlich; schriftliche Übersetzungen und die mündliche Wiedergabe von Schriftstücken sind nicht möglich. Sie werden zur Vorbereitung auf ihre Tätigkeit geschult, dolmetschen im Einsatz neutral und unterliegen der Schweigepflicht.
Wer kann den ehrenamtlichen Dolmetsch-Pool in Anspruch nehmen?
Um den ehrenamtlichen Dolmetsch-Pool in Anspruch nehmen zu können, bedarf es einer offiziellen Anmeldung als Kooperationspartner beim Büro für Integration des Kreises Groß-Gerau. Zugriff auf den Dolmetsch-Pool haben ausschließlich soziale Einrichtungen und Institutionen wie zum Beispiel Kitas, Ämter und Jugendhilfeeinrichtungen. Dieses Angebot ist kostenfrei. Privatpersonen können den ehrenamtlichen Dolmetsch-Pool nicht anfordern!
Weitere Informationen erhalten Sie auf Ihre konkrete Anfrage per Telefon oder Mail.
Ehrenamtliche Dolmetscher*innen anfordern
Sie haben sich als Kooperationspartner im Büro für Integration angemeldet und benötigen Unterstützung von einer ehrenamtlichen Dolmetscherin oder eines ehrenamtlichen Dolmetschers? Bitte füllen Sie das Anfrageformular aus, um eine zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen. Die direkte selbstständige Vereinbarung von Folgeterminen ist nicht möglich.
Sprachangebot
Albanisch | Hindi | Serbisch |
Arabisch | Italienisch | Slowakisch |
Bosnisch | Kroatisch | Spanisch |
Bulgarisch | Kurdisch (Sorani+Kurmanci) | Tadschikisch |
Chinesisch | Punjabi | Tamilisch |
Dari | Polnisch | Tschechisch |
Englisch | Pomakisch | Türkisch |
Farsi | Punjabi | Ukrainisch |
Französisch | Rumänisch | Ungarisch |
Georgisch | Russisch | Urdu |
Als ehrenamtliche*r Dolmetscher*in aktiv werden
Sie sind ehrenamtlich engagiert oder wollen es sein? Sie möchten andere mit Ihren sprachlichen Kompetenzen unterstützen? Dann sprechen Sie uns an und werden Sie aktiv im ehrenamtlichen Dolmetsch-Pool des Kreises Groß-Gerau. Für die Aufnahme in den Dolmetsch-Pool ist Voraussetzung, dass Sie volljährig sind und neben der deutschen Sprache eine weitere Sprache fließend beherrschen. Außerdem ist die Teilnahme an der Schulung verpflichtend. Weitere Informationen zur ehrenamtlichen Tätigkeit erhalten Sie auf Ihre konkrete Anfrage gerne per Telefon oder Mail.
Basis-Schulung
Die kostenfreie Schulung wird vom Büro für Integration in Kooperation mit dem Arbeitsbereich Interkulturelle Germanistik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz durchgeführt. Der Schwerpunkt der Schulung liegt in der vom Arbeitsbereich Interkulturelle Germanistik entwickelten Methode der „Dolmetscherinszenierung“. Weiterhin sind neben fachbezogenen Rollenspielen auch Informationen über örtliche Institutionen, Behörden und Anlaufstellen des Kreises Bestandteil.
Die nächste Schulung wird im Sommer 2024 stattfinden.
Für die geschulten ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden kontinuierlich Vertiefungsseminare angeboten.
Wichtig!
Bei unserem Angebot handelt es sich um eine mündliche und neutrale Übersetzung. Der ehrenamtliche Dolmetsch-Pool des Kreises Groß-Gerau kann ausschließlich von unseren Kooperationspartnern angefordert werden. Privatpersonen sind ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie auch, dass die ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher keine professionell ausgebildeten Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind und diese nicht ersetzen. Der ehrenamtliche Dolmetsch-Pool kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer notwendig sind. Für professionelle Dolmetsch- und Übersetzungstätigkeiten wenden Sie sich an die zuständigen Stellen.
Die Ehrenamtlichen sind keine amtlich vereidigten oder amtlich bestellte Dolmetscherinnen und Dolmetscher im Sinne des Dolmetschergesetzes.
Ferner können diese nicht außerhalb des Landkreises Groß-Gerau tätig werden.