Zielsetzung des Netzwerks gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in der Familie und im sozialen Nahraum im Kreis Groß-Gerau

Die in den Grundgesetzartikeln 1, 2, 3 und 6 formulierten Rechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit, Gleichberechtigung, Selbstbestimmung, Schutz der Familie und in der Familie, sollen durch ein abgestimmtes Hilfesystem von allen beteiligten Institutionen in den kommunalen Strukturen im Kreis Groß-Gerau eingelöst und gesichert werden.
Mit dem Hilfesystem sollen folgende Ziele bewirkt werden:
- Das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben von allen Menschen in Paarbeziehungen und Familien soll gefördert werden
- Gesellschaftliche Ächtung von Gewalt als Konfliktlösung im familiären Raum soll gefördert werden
- Die Enttabuisierung von häuslicher Gewalt in der Familie wird angestrebt als Schritt zur Sensibilisierung des Umfeldes und zur Entwicklung adäquater Interventionskonzepte
- Der Schutz vor Gewalt und die Beendigung von Gewalt sollen durch abgestimmte und vernetzte Handlungskonzepte verbessert werden
- Der Schutz von Kindern und Jugendlichen soll sichergestellt werden
- Das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit im sozialen Zusammenleben soll gefördert werden
Konzeption des Netzwerks gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in der Familie und im sozialen Nahraum im Kreis Groß-Gerau
Flyer Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz
Flyer "Auswege bei häuslicher Gewalt"
Kontakt
Büro für Frauen und Chancengleichheit
Büroleitung
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06152 989 332
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06152 989 563
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06152 989 84369
Geschäftsstelle
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06152 989 630
Interne Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragte
Daniela Kolb
06152 989 338
Alina Bonsen
06152 989 774