Im Rahmen der Ausgliederung von Aufgaben aus der Kernverwaltung in verselbstständigte Aufgabenträger hat sich der Kreis zu einem konzernähnlichen Gebilde entwickelt. Die Steuerung des kommunalen Konzerns erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der die unterschiedlichen Aufgabenträger integriert und auf die Ziele des Kreises Groß-Gerau ausrichtet.
Kommunale Konzernsteuerung bedeutet somit die zielorientierte Steuerung der Kernverwaltung und der verselbstständigten Aufgabenträger durch die Kommunalpolitik (Kreisausschuss, Kreistag) und die Verwaltungsführung nach einheitlichen Rahmensetzungen und Zielen sowie unter Verwendung geeigneter Instrumente und Strukturen.
So besteht die Konzernsteuerung des Kreises aus den 3 nachfolgenden Sachgebieten:
- Beteiligungsmanagement
- Controlling sowie
- Liquiditätsmanagement
Nähere Informationen über die einzelnen Aufgaben erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten.