Aufgaben der Vollstreckungsbehörde
Der Aufgabenbereich umfasst die zwangsweise Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen bei säumigen Zahlungspflichtigen auf Grundlage des "Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes".
Die Vollstreckungsbehörde ist bei diesen öffentlich-rechtlichen Forderungen (Steuern, Gebühren, Beiträge) ermächtigt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Schuldnerinnen und Schuldner einzuleiten. Als Maßnahmen kommen u. a. Pfändungen von Arbeitseinkommen, Bankguthaben und sonstigen Vermögensansprüchen in Betracht.
Hierbei werden im Außendienst auch sogenannte Vollstreckungs- oder Vollziehungsbeamte/innen eingesetzt, die durch geeignete Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. durch eine Pfändung von Wertgegenständen mit anschließender Versteigerung oder Pfändung von Barmitteln) eine Realisierung der offenen Forderungen bewirken.
Privatrechtliche Forderungen müssen in der Regel nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die ordentliche Gerichtsbarkeit verfolgt werden. In einem solchen Verfahren hat der Kreis Groß-Gerau die gleiche Rechtsposition wie jeder andere Privatgläubiger.
Bankverbindung:
Konto-Nr. 8763 bei der Kreissparkasse Groß-Gerau, BLZ 508 525 53
IBAN: DE50 5085 2553 0000 0087 63
BIC: HELADEF1GRG
Kontakt
Fachdienstleiter
Herr Langendorf
Raum: 613
+49 6152 989 240
+49 6152 989 322
vollstreckung@kreisgg.de