Eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten nach § 31

Eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten nach § 31

Im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft können Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten, wenn

Die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat

ODER

Die Bezugsperson gestorben ist, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand und der Nachziehende im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU war

Von der Voraussetzung des dreijährigen Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft kann abgesehen werden, wenn es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist. Dies ist z.B. bei Fällen von häuslicher Gewalt der Fall. Diese muss jedoch nachweislich belegt werden (z.B. durch Strafanzeigen).

Innerhalb des ersten Jahres steht ein möglicher Leistungsbezug der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht entgegen. Dies soll es Ihnen ermöglichen nach der Beendigung der Ehe eine eigene Existenz aufzubauen. Im Anschluss an das erste Jahr ist der Lebensunterhalt jedoch vollumfänglich zu sichern.

Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG berechtigt uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug wird in der Regel erstmalig für ein Jahr erteilt kann verlängert werden, sofern der Lebensunterhalt vollumfänglich gesichert ist.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

Wechsel des Aufenthaltszwecks:

98,00 Euro

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:

93,00 Euro

*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten. 

Erforderliche Unterlagen:

> Gültiger Nationalpass

> digitales Passfoto (Fotodienstleister Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com, Drogeriemarkt dm Passbilder bei dm: Biometrische Fotos in Minuten 📸 | dm)

> Bestehender Aufenthaltstitel samt Zusatzblatt und/oder Fiktionsbescheinigung

> Arbeitgeberbescheinigung aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer  (Bei Verlängerung)

> Gehaltsabrechnungen aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse (Bei Verlängerung)

> Arbeitsverträge aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse (bei Verlängerung)

> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Einkommensbescheinigung_f._Selbstaendige_01.pdf. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung benötigt. Reichen Sie hier ebenfalls alle Einkommensteuerbescheide seit Einreise ein.

> Sonstige Einkommensnachweise wie Unterhalt/Kindergeld/Kinderzuschlag/Renteneinkünfte etc. (sofern vorhanden)

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung

> Scheidungsurteil/ Sterbeurkunde

> Schreiben mit Begründung der außergewöhnlichen Härte sowie ausführliche und aktuelle Unterlagen, aus denen die Gründe hervorgehen (falls vorhanden)