Ehemalige Deutsche

Ehemalige Deutsche

Ehemalige deutsche Staatsangehörige, die zum Zeitpunkt des Verlusts Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit seit einem Jahr Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Halten Sie sich bereits seit fünf Jahren im Bundesgebiet auf und haben Sie während des gesamten Zeitraumes die deutsche Staatsangehörigkeit besessen, haben Sie zum Zeitpunkt des Verlustes sogar die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten.

Der Antrag auf Erteilung eines solchen Aufenthaltstitels ist innerhalb von sechs Monaten, nachdem Sie vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Kenntnis erlangt haben, zu stellen.

Bitte beachten Sie: Die Ausländerbehörde kann erst tätig werden, wenn der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit vom Standesamt abschließend geprüft und die Änderung vom Bürgeramt auch eingetragen wurde. 

Ehemalige Deutsche, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können im Einzelfall ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1 des GER) verfügen. Sie müssen glaubhaft darlegen, dass eine fortbestehende Bindung an Deutschland vorliegt. Die Ausländerbehörde entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

In allen Fällen ist der Lebensunterhalt in der Regel vollumfänglich zu sichern.

Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 38 AufenthG berechtigt uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel erstmalig für drei Jahre erteilt, sofern der Lebensunterhalt vollumfänglich gesichert ist und kann verlängert werden.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis:

100,00 Euro: Erwachsene
50,00 Euro: Kinder und Jugendliche

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:

93,00 Euro: Erwachsene
46,50 Euro: Kinder und Jugendliche

*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten. 

Erforderliche Unterlagen:

> Gültiger Nationalpass

> digitales Passfoto (Fotodienstleister Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com, Drogeriemarkt dm Passbilder bei dm: Biometrische Fotos in Minuten 📸 | dm)
 
> Bestehender Aufenthaltstitel samt Zusatzblatt und/oder Fiktionsbescheinigung (optional, kein Pflichtdokument)

> Bei Beschäftigten: Arbeitgeberbescheinigung aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer

> Bei Beschäftigten: Gehaltsabrechnungen aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse (Bei Verlängerung)

> Bei Beschäftigten: Arbeitsverträge aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse (bei Verlängerung)

> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Einkommensbescheinigung_f._Selbstaendige_01.pdf. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung benötigt. Reichen Sie hier ebenfalls alle Einkommensteuerbescheide seit Einreise ein.

> Sonstige Einkommensnachweise wie Unterhalt/Kindergeld/Kinderzuschlag/Renteneinkünfte etc. (sofern vorhanden)

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung

> Nachweise über den Erwerb (bei Einbürgerung) und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sowie den früheren Aufenthaltszeiten im Bundesgebiet