Neue Förderprogramme

Klima/Energie

Startschuss für klimafreundliches Heizen: Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Der Bundestag hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Damit beim Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung niemanden überfordert, gibt es ausreichende Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70%. Bestehende Öl- und Gasheizungen sind nicht von der Regelung betroffen und können weiter genutzt werden. Auch wenn eine Reparatur ansteht, muss kein Heizungsaustausch erfolgen. Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren wird es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderung geben. Alle Antragstellenden werden eine Grundförderung von 30% der Investitionskosten erhalten. Haushalte im selbstgenutzten Wohneigentum mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro erhalten noch einmal 30% Förderung zusätzlich (einkommensabhängiger Bonus). Außerdem ist für den Austausch alter Heizungen ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20% bis 2028 vorgesehen, welcher sich ab 2029 alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert. Die Boni sind kumulierbar bis zu einer maximalen Förderung von 70%. Zusätzlich wird ein Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen bei der KfW eingeführt, bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsverbilligt. Sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen werden weiterhin mit 15% (bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans mit 20%) Investitionskostenzuschuss gefördert. Auch die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus-Niveau sowie alternativ die steuerliche Förderung bleiben unverändert erhalten. Dazu wird jetzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) novelliert und soll gemeinsam mit dem GEG zum 1.1.2024 in Kraft treten. https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/09/geg.html 

 

 

Klimalotterie „ClimaClic" fördert Klimaschutzprojekte

Über die Klimalotterie „ClimaClic" können nationale und internationale Klimaschutzprojekte von gemeinnützigen Organisationen z. B. Vereine, Stiftung, gGmbH, gUG, Kirchen, Genossenschaften, kommunalen Trägern etc. eine Förderung beantragen. Das Projekt muss das Klima in den Bereichen Natur & Landschaft, Umwelt & Ressourcen oder Bildung & Forschung schützen. Ein Förderantrag kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Die Förderhöhe kann individuell beantragt werden. Klimaschutzprojekte, die vor Antragstellung bereits begonnen haben, können hier ebenso gefördert werden. https://www.climaclic-ggmbh.de/foerderung

 

 

Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik bleibt dauerhaft

Der Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wird dauerhaft gültig sein. Dies betonte das Bundesministeriums für Finanzen (BMF) auf Nachfrage des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW). Das sehe man schon daran, dass der neue Steuersatz im Paragrafen 12 „Steuersätze“ als neuer Absatz und damit eigenständiger Steuersatz eingefügt wurde, während bei befristeten Steuerermäßigungen im Gesetz ausdrücklich Endtermine genannt werden. https://www.solarwirtschaft.de/2023/09/18/umsatzsteuervorteil-fuer-photovoltaik-bleibt-dauerhaft

Mobilität/Elektrofahrzeuge/Solarstrom

Antragsfenster für zwei investive Programme im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) schließen bald

Anträge können in diesem Jahr noch bis 31. Oktober gestellt werden.

Die aktuellen Einreichungsfristen für investiven Förderprogramme „Klimaschutz durch Radverkehr“ und „Wegweisende Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz“ enden bald. Mit dem Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sollen kommunale Klimaschutzprojekte mit modellhaftem, investivem Charakter gefördert werden. Über das Programm „Klimaschutz durch Radverkehr“ werden vor allem Projekte mit Vorbildcharakter gefördert, die zu einer Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf das Fahrrad und somit zur Senkung der CO2-Emissionen führen. Details zu den Förderprogrammen finden Sie unter https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/klimaschutz-durch-radverkehr beziehungsweise https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/investive-kommunale-klimaschutz-modellprojekte .

 

 

BMEL fördert über neue Fördermaßnahme „LandStation“ vernetzte Mobilität auf dem Land

Kommunen können bis zum 30. November 2023 Projektskizzen einreichen.

Mit der neuen Fördermaßnahme „LandStation - Verknüpfte Mobilität in ländlichen Räumen“ fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Erarbeitung von Projektkonzepten für die Entwicklung von Lösungen für ländliche Kommunen, die Mobilitätsstationen und Mehrfunktionshäuser miteinander kombinieren und damit zu mehr Teilhabe der Bevölkerung, zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit sowie zum Klimaschutz beitragen. Die Projekte können sowohl eine Mobilitätsstation an ein bestehendes Mehrfunktionshaus anschließen als auch die Kombination eines neuen Mehrfunktionshauses mit einer Mobilitätsstation beinhalten. Antragsberechtigt für die Konzeptionsphase sind Gemeinden und Landkreise sowie andere Gemeindeverbände. Die maximale Förderhöhe für die bis zu 12-monatige Konzeptphase beträgt 75.000 Euro pro Projekt. Unter bestimmten Bedingungen werden in einer anschließenden Initialisierungsphase für maximal drei Jahre Personalstellen für die Koordinierung und Steuerung gefördert, um die Umsetzung der einzelnen Elemente der Mobilitätsstationen zu starten. https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/BULE/Foerdermassnahmen/Modellprojekte/Landstation.html

 

 

Nachhaltige Mobilitätsplanung: Neue Förderung des BMDV für Kommunen

Jetzt bis zum 11.10.2023 bewerben!

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die Kommunen bei der nachhaltigen Mobilitätsplanung mit einem neuen Förderaufruf. Gefördert wird die Erstellung oder Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach den von der EU-Kommission entwickelten „Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs). Auch begleitende Maßnahmen wie Verkehrsmodellierung oder Beteiligungsverfahren sind förderfähig. Die Förderquote liegt bei 65 Prozent. Finanzschwache Kommunen können zu 80 Prozent gefördert werden. Kommunen können sich mit einem kurzen und einfachen Skizzenformular bis zum 11.10.2023 bewerben. Am Donnerstag, den 05.10.2023 findet um 09:30 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zum neuen Förderaufruf statt. Weitere Informationen unter: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/foerderprogramm-sump.html 

 

 

Förderprogramm Bürgerbus: Vergabe von 40 neuen Fahrzeugen in den Jahren 2023 und 2024

Jetzt Interessenbekundung abgeben!

Anfang 2018 wurde die Förderung von Bürgerbussen offiziell gestartet. Hessenweit sind mittlerweile über 130 Bürgerbusse im Einsatz, davon 85 Fahrzeuge die im Rahmen des Förderprogramms den Initiativen als Anschubfinanzierung vom Land Hessen kostenfrei übereignet wurden. In den Jahren 2023 und 2024 soll die Gesamtflotte um rund 40 Fahrzeuge vergrößert werden. Initiativen (Kommunen, Vereine etc.) die sich mit dem Gedanken tragen, einen Bürgerbus betreiben zu wollen, sollten daher schnellstmöglich eine Interessenbekundung einreichen. https://miteinander-in-hessen.de/projekte/buergerbus/foerderprogramm-2/ 

 

 

Förderung von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw von Unternehmen

Antragsportal ist seit 18.09.2023 geöffnet.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt mit einem neuen Förderprogramm Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Das BMDV-Förderprogramm richtet sich etwa an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender (wie z.B. Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste). Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Für den Aufruf steht ein Fördervolumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung. Folgende Ausgaben sind förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau. Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote

von 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von 20 %. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Anträge können  über den Projektträger Jülich gestellt werden: https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur

 

 

Fördermittel für „Solarstrom für Elektroautos“ nach einem Tag aufgebraucht

Die neue KfW-Förderung zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden kann nach einem Antragsfenster von einem Tag schon nicht mehr beantragt werden. Die gewährten Haushaltsmittel in Höhe von 300 Millionen Euro für dieses Jahr sind bereits ausgeschöpft. Es wurden rund 33.000 Anträge bewilligt. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern konnten bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist. Weitere 200 Millionen Euro plant das Verkehrsministerium im kommenden Jahr bereitzustellen. www.kfw.de/442

 

 

Weitere Änderungen beim BAFA-Umweltbonus für Elektrofahrzeuge ab dem 1. Januar 2024

Im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)" werden die Förderbeträge pro Fahrzeug ab dem 1. Januar 2024 abgesenkt. Außerdem wird die Höchstgrenze des Nettolistenpreises für förderfähige Neufahrzeuge auf 45.000 Euro abgesenkt. Diese werden dann beim Kauf nur noch mit maximal 4.500 Euro (3.000 Euro Bundesanteil + 1.500 Euro Herstelleranteil) gefördert. Derzeit werden noch Fahrzeuge mit einem maximalen Nettolistenpreis von 65.000 Euro gefördert. Außerdem kann momentan ein Umweltbonus von maximal 6.750 Euro erzielt werden (4.400 Euro Bundesanteil + 2.250 Euro Herstelleranteil bei Neufahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis). Die Fördersätze für das Leasing von neuen und gebrauchten E-Fahrzeugen sowie für den Kauf gebrauchter E-Fahrzeuge sinken ebenfalls ab dem 1. Januar 2024. Seit dem 1. September 2023 können zudem nur noch private Käufer den Umweltbonus beantragen. Beantragt werden kann der Umweltbonus beim BAFA unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/eenergie-und-mobilitaet/faq-umweltbonus-1993830

Soziales/Ehrenamtliches Engagement/Gemeinnützigkeit, Gemeinwesen

Projektförderung für Gemeinwesenarbeit in Hessen in benachteiligten Quartieren ab 2024: Jetzt beantragen

Für eine Förderung im Landesprogramm Gemeinwesenarbeit ab 2024 ist eine Online-Antragsstellung beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration bis zum 31.10.2023 möglich.

Mit dem Förderprogramm Gemeinwesenarbeit unterstützt das Land Hessen Kommunen mit Stadtteilen und Quartieren, in denen sich spezifische Problemlagen häufen, bei der Bearbeitung sozialer und integrationspolitischer Herausforderungen. Das Landesprogramm Gemeinwesenarbeit ist ein Angebot zur Verbesserung der Lebenslagen benachteiligter Menschen. Es fördert die Entwicklung von Quartieren mit besonderen Bedarfslagen. Für den Erhalt von Fördermitteln muss die Kommune einen abgegrenzten Bereich vorweisen, in dem soziale Benachteiligungen verifiziert werden können. Mit den Begriffen "soziale Problemlagen" und "soziale Benachteiligung" ist gemeint, dass Einzelne oder Gruppierungen eingeschränkten bzw. keinen Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen oder schlechtere Lebensbedingungen haben. https://www.gemeinwesenarbeit-hessen.de/aufruf-zur-staerkung-des-gemeinwesens

 

 

„Engagierte Stadt": Kommunen können sich jetzt dem Netzwerkprogramm anschließen

Bewerbungen sind vom 25. September bis zum 24. November 2023 möglich.

Um das Engagement von Freiwilligen vor Ort weiter zu stärken, können sich ab sofort wieder Städte, Gemeinden und Stadtteile für das Programm „Engagierte Stadt" bewerben. Die Stadt, die Gemeinde, oder der Stadtteil sollten mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben. Die Interessensbekundung wird in Kooperation von mindestens drei lokalen Partnerorganisationen getragen. Mitmachen lohnt sich: Teilnehmende Städte und Gemeinden erhalten für drei Jahre eine Unterstützung durch vielfältige Angebote und sind Teil einer bundesweiten Bewegung. Das Interessenbekundungsverfahren 2023 ist die einzige Gelegenheit in den kommenden drei Jahren Teil dieses Netzwerkes zu werden. Für alle interessierten Organisationen, Initiativen, Stadtverwaltungen und Unternehmen gibt es am 17. Oktober von 11 bis 12:30 Uhr ein Info-Webinar, das weitere Informationen bietet. https://www.engagiertestadt.de/mitmachen

 

 

Projektförderung: „Transformationsgestalter*innen“ für mehr Lebensqualität und Miteinander vor Ort

Bis zum 15. Oktober 2023 bewerben!

Das Projekt „Transformationsgestalter*innen“ des Thünen-Instituts für Regionalentwicklung unterstützt Projekte von lokalen Initiativen in ländlichen Regionen West-Deutschlands, die mit unkonventionellen Ideen die Lebensqualität und das Miteinander in ihrer Umgebung verbessern wollen und für den demokratischen Zusammenhalt wirken.  Bewerben können sich gemeinnützige Organisation aus Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern in Hessen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern. Jedes Projekt erhält neben einer persönlichen Begleitung eine Förderung über 5.000 Euro. Der Projektzeitraum ist vom 01.01. bis 31.12.2024. https://www.thuenen-institut.de/ausschreibung

Wirtschaft/Beschaffung

BME-Award: „Innovation schafft Vorsprung"

Bewerbungsschluss ist der 17.Dezember 2023.

Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME) zeichnet beispielhafte Leistungen öffentlicher Auftraggeber bei der Beschaffung von Innovationen und der Gestaltung innovativer Beschaffungsprozesse aus. Der Preis, um den sich Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie öffentliche Unternehmen und Institutionen bewerben können, steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). https://www.bme.de/services/awards/bme-award-oeffentliche-beschaffung

Kultur

„Gemeinsam Digital!": Digitale Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Kultur macht stark" gesucht

Bis 31. Oktober 2023 können Projektanträge für 2024 eingereicht werden.

Im Rahmen der dritten Förderphase des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) Projekte der digitalen Leseförderung mit bis zu 50.000 Euro. Das Ziel soll sein, Kinder und Jugendliche für das Lesen, Erzählen und Gestalten mit digitalen Medien zu begeistern und sie anzuregen, sich mit digitalen Medien kreativ auszudrücken. Neben Bilderbuch-Kinos, Social-Reading-Projekten und digitalen Schnitzeljagden können das zum Beispiel Rallyes mit Geo- und Edu-Caching, Video- und (Trick-)Filmwerkstätten, Hörspielproduktionen, die Erstellung von E-Books sowie Robotik-Workshops sein. Alle geplanten Projekte werden im Verbund von mindestens drei Einrichtungen aus unterschiedlichen Bereichen umgesetzt, z.B. Bibliotheken, Kitas, Schulen oder Einrichtungen der beruflichen Bildung sowie Vereine, Jugendhilfeeinrichtungen, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, Migrant/-innenselbstorganisationen oder kirchlichen Institutionen. Gemeinsam bilden sie ein lokales Bündnis für Bildung. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Ausschreibung finden Sie hier: https://www.bibliotheksverband.de/gemeinsam-digital-kreativ-mit-medien 

Naturschutz

UN-Dekade-Projektwettbewerb: Gewässer und Auen

Bewerbungsfrist: 19. November 2023

Im Rahmen der „UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen 2021 bis 2030“ haben das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen Projektwettbewerb ausgerufen. Für die aktuelle Bewerbungsrunde „Gewässer und Auen“ werden Projekte gesucht, die sich für die Wiederherstellung, Erhaltung oder Pflege dieser Ökosysteme in Deutschland einsetzen. Ausgezeichnet werden 10 best-Practice-Projekte mit einer Urkunde und ein Signet für ihre Öffentlichkeitsarbeit. Sie werden darüber hinaus auf der UN-Dekade-Website sowie über die Social-Media-Kanäle und im Newsletter der UN-Dekade bekannt gemacht. https://www.undekade-restoration.de/projektwettbewerb

Wettbewerbe