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Vorzeitiger Maßnahmenbeginn nicht immer förderschädlich: Oberverwaltungsgericht NRW entscheidet pro Kommunen
(Stand: Oktober 2023)

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat kürzlich Urteile der Verwaltungsgerichte Minden und Düsseldorf geändert und entschieden, dass Zuwendungsbescheide, die den Städten Detmold und Erkrath nach der Richtlinie zur ressourceneffizienten Abwasserbeseitigung NRW erteilt worden waren, zu Unrecht zurückgenommen worden sind. Die Kommunen hatten geklagt, weil die Förderzusagen zurückgenommen wurden, nachdem sich herausstellte, dass bereits vorzeitig Ingenieurverträge abgeschlossen wurden, in denen neben Planungsleistungen auch auf die Bauvorhaben bezogene Leistungen vereinbart waren. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass angesichts der im Verhältnis zu den Gesamtkosten vergleichsweise geringen baubezogenen Ingenieurkosten die Durchführung der vorgesehenen Baumaßnahmen ohne die Förderung in Höhe von 50 % der Gesamtkosten wirtschaftlich nicht vertretbar sei und deshalb unabhängig von den bereits erfolgten Vertragsschlüssen auch nicht ohne Weiteres zu erwarten gewesen sei.