Ziel ist es den Teilnehmern die Unsicherheit in der täglichen Arbeit mit Kindern betreffend Fragen zur Aufsichtspflicht zu nehmen. Es gibt unzählige Fallkonstellationen in der täglichen Arbeit mit Kindern, die mit einer möglichen Aufsichtspflichtverletzung einhergehen können. Es kommt hier schnell die Frage auf, wer ist eigentlich wann für was in die Haftung zu nehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass die „Aufsichtspflicht“ ein unbestimmter Rechtsbegriff ist und somit eine Einzelfallbetrachtung geboten ist. Dennoch dürfen die mit diesen Fragen verbundenen Ängste nicht zu Lasten des pädagogischen Handelns gehen. Insoweit zeigen Rechtsprechung und Gerichtsentscheidungen, dass eine unverhältnismäßige Einschränkung pädagogischen Handels gar nicht gefordert wird und es hier durchaus klare Maßgaben gibt.
Anhand von Fallbeispielen soll aufgezeigt werden, dass Aufsichtspflichten nicht notwendig in einem unlösbaren Spannungsfeld zu pädagogischem Handeln stehen müssen. Neben den Grundlagen zur Aufsichtspflicht, werden die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung anhand von Fallbeispielen erörtert.
Inhalte:
- Definition Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtige
- Einflussnahme der Pädagogik auf die Rechtsprechung
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Pflichten bei der Aufsichtsführung, Checkliste
- Kriterien zur Wahrnehmung von Aufsichtspflichten
- Besondere Bezugnahme auf Krippe U3, Ü3, Schulkind
- Rechtsprechung zur Aufsichtspflicht - Haftungsfragen, Folgen von Aufsichtspflichtverletzung
Referentin:
Mübeyya Görgülü - Rechtsanwältin
Termin:
18.05.2026, 10:00 – 17:00 Uhr in der Kreisverwaltung Groß-Gerau und
13.11.2026, 09:00 – 10:30 Uhr online über Zoom
Die zweite Veranstaltung bietet der Gruppe die Möglichkeit explizit Fragen aus dem Alltag mit der Referentin zu klären.
Kosten: 50 €
Anmeldeschluss: 15.04.2026