Wespen und Hornissen

Wespen und Hornissen

Wespen und Hornissen werden von vielen Menschen als Bedrohung empfunden. Doch es lässt sich, selbst im menschlichen Siedlungsbereich, ohne Weiteres mit ihnen zusammen leben. Entscheidend ist dabei, dass das „Zusammenleben“ von Respekt und sachlicher Information begleitet wird.

Wenn einige Verhaltensregeln eingehalten werden, ist eine Entfernung oder Umsiedlung der Nester in Gärten, Häusern oder Schuppen nur in seltenen Fällen notwendig:
Im Umkreis von etwa 4 Metern um das Nest können alle staatenbildenden Wespen und Bienen bei Störungen instinktiv zur Verteidigung übergehen. Deshalb sollte man dort hektische Bewegungen vermeiden, nicht in der Haupteinflugrichtung stehen, das Nest nicht erschüttern oder versuchen das Einflugloch zu verschließen.

Hornissen, Wildbienen und Hummeln sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Wespen sind nach den Vorschriften über den allgemeinen Schutz von wildlebenden Tieren und Pflanzen geschützt. Deshalb dürfen ihre Nester nur in Ausnahmefällen und nicht ohne vernünftigen Grund und nur mit Genehmigung umgesiedelt oder gar entfernt werden.

Wenn mit einer ernsthaften Gefährdung zu rechnen ist und das Nest entfernt oder umgesiedelt werden soll, ist die Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.
Auf unserem Merkblatt finden Sie weitere Informationen zum Umgang mit Wespen und Hornissen.

Auf den folgenden Internetseiten finden Sie weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema:

www.hymenoptera.de  (mit Berater- und Umsiedlerdatenbank)
www.wildbienen.de
www.nabu.de
www.tierundnatur.de/wespen.htm 
Landkreis Darmstadt-Dieburg mit Beraterliste
Odenwaldkreis - Ansprechpartner Artenschutz
Kreis Bergstraße - Ansprechpartner Artenschutz