Häufige Fragen

Wer kann Pflegefamilie werden?

Egal, ob Sie alleine, mit Partner oder Partnerin, verheiratet oder ohne Trauschein leben, ob Sie bereits eigene Kinder haben oder kinderlos sind: wichtig ist, dass Sie und ggf. Ihre Familie persönlich für die Aufnahme eines Pflegekindes geeignet sind und die o.g. Voraussetzungen erfüllen.

 

Wie lange dauert es bis zur Aufnahme eines Pflegekindes?

Zunächst erfolgt ein erstes Kennenlernen, die Weitergabe von Informationen und die Überprüfung der formalen Voraussetzungen. Dann steigen wir in die persönliche Überprüfung ein und lernen Sie und Ihr Lebensumfeld besser kennen. Sie nehmen an unserem Qualifizierungskurs für Pflegeeltern teil und wir erstellen gemeinsam ein Kinderprofil. Nach der erfolgreichen Auswertung nehmen wir Sie in unseren Bewerberpool auf. Für den gesamten Bewerbungsprozess sollten Sie ca. sechs Monate Zeit einplanen. In der Regel kommt es danach zeitnah zur Vermittlung eines Pflegekindes.

 

Welche Unterstützung bekommen wir als Pflegeeltern?

Der Pflegekinderdienst steht über die gesamte Dauer des Pflegeverhältnisses als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir beraten Sie bei allen größeren und kleineren Fragen zu Erziehung, Hilfegewährung und sonstigen Themen, die Sie oder Ihr Pflegekind betreffen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, in einer festen Supervisionsgruppe kontinuierliche Unterstützung zu erhalten und sich mit anderen Pflegeeltern auszutauschen. Wir stellen außerdem regelmäßig zusätzliche Fortbildungsmöglichkeiten und E-Learning-Angebote für Sie bereit. Als finanzielle Entlastung für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe zahlen wir Ihnen ein monatliches Pflegegeld und erstatten Ihnen außerdem bestimmte Ausgaben für Ihr Pflegekind. 

 

Bleibt das Pflegekind für immer bei uns?

In der Vollzeitpflege bieten Familien den Kindern ein Zuhause auf Dauer, häufig auch über das 18 Lebensjahr hinaus. Das Pflegeverhältnis endet in der Regel, wenn die Verselbstständigung des Kindes erreicht wurde.

Während der gesamten Pflegedauer bleibt zumeist auch der Kontakt zur Herkunftsfamilie bestehen. Eine Rückführung zu dieser ist unter bestimmten Bedingungen möglich, sofern diese dem Kindeswohl entspricht.

 

Welche Entscheidungen dürfen Pflegeeltern treffen?

Sie als Pflegeeltern können grundsätzlich in allen Angelegenheiten des Alltags für Ihr Pflegekind entscheiden. Sie erhalten von uns einen Pflegeausweis, der Ihnen dies bescheinigt.

Je nach Einzelfall erhalten Sie außerdem eine Vollmacht von den sorgeberechtigten Eltern oder arbeiten mit einem zuständigen Amtsvormund zusammen, der das Sorgerecht ausübt. Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, dass Sie selbst Vormund oder Pfleger für Ihr Pflegekind werden.

 

Was bedeutet die Aufnahme eines Pflegekindes für die eigenen Kinder?

Es ist wichtig, dass Ihre Kinder über die Aufnahme eines Pflegekindes informiert werden und auch damit einverstanden sind. Gerade zu Beginn benötigt ein Pflegekind viel Aufmerksamkeit, Zuwendung und Zeit. Dies sollte mit den Bedürfnissen der eigenen Kinder gut vereinbar sein. Es empfiehlt sich, dass ein Pflegekind immer das jüngste Familienmitglied wird.

 

Können wir weiterhin berufstätig bleiben?

Der Wechsel in eine neue Familie bedeutet eine große Umstellung für Sie und Ihr Pflegekind. Je nach Alter und individueller Situation des Kindes ist eine zumindest vorübergehende Reduzierung oder sogar Aussetzung der eigenen Berufstätigkeit erforderlich und sinnvoll. Als Pflegeeltern haben Sie dafür einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit.

Kontakt

Wenn Sie Interesse haben, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, dann sprechen Sie uns an:
06152 989 496 (Sekretariat)
06152 989 487 (Leitung Pflegekinderdienst)
pflegekinderdienst@kreisgg.de
Pflegeeltern

Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Jugend und Familie
-Pflegekinderdienst-
Wilhelm-Seipp-Straße 4

64521 Groß-Gerau