Wählbar ist nur der Bildungsgang
KREIS GROSS-GERAU – Um die Schülerströme beim Übergang von der vierten in die fünfte Klasse besser lenken zu können, hat der Kreis als Schulträger - abgestimmt mit den beiden weiteren Schulträgern und dem Staatlichen Schulamt - für den gymnasialen Bildungsgang das Wohnortprinzip auch fürs kommende Schuljahr als Basis festgelegt. Der Kreis ist dabei in die drei Zonen Nord-, Mittel- und Südkreis aufgeteilt, die Kommunen sind diesen Zonen zugeordnet.
Gegen die dabei geltenden Gebietsgrenzen richtet sich vor allem im südlichen Kreisgebiet, aber zum Teil auch im Mittelkreis Protest aus der Elternschaft. Der Kreiselternbeirat (KEB) hat Argumente der Eltern zusammengetragen und hat die Organisatoren einer Unterschriftensammlung gegen diese Form der Schülerlenkung unterstützt. So kam es, dass KEB-Vorsitzender Stefan Stein, dessen Stellvertreter Wulf Rühl und Manuel Weber, stellvertretender Vorsitzender des Schulelternbeirats der Grundschule Wolfskehlen, Landrat Thomas Will am Dienstag, 19. Dezember, 412 Unterschriften übergaben.
Bei dieser Gelegenheit beschrieben die Gäste im Büro des Landrats die Ergebnisse einer Elternbefragung, an der bislang knapp 100 Personen teilnahmen. Diese kritisierten vor allem die fehlende oder eingeschränkte Wahlmöglichkeit und weitere Fahrstrecken für ihre Kinder. So müssten z.B. Schüler*innen aus Wolfskehlen zum Gymnasium in Gernsheim rund 14,5 Kilometer zurücklegen, während - nun verwehrte - Gymnasien in Groß-Gerau nur rund 8,5 Kilometer entfernt liegen. Auch die Wahlmöglichkeiten für die zweite Fremdsprachen würden eingeschränkt, Geschwister müssten auf unterschiedliche, zum Teil weit voneinander entfernt liegende Schulen gehen, was die Alltagsplanung der Familien deutlich erschwere. Die Elternbeiräte möchten erreichen, dass das Verfahren noch einmal überdacht und in ihrem Sinne verbessert wird.
Landrat Thomas Will und Ute Imig-Wittekind, Fachbereichsleiterin Bildung und Schule, legten im Gespräch die Überlegungen der Schulträger und die rechtlichen Voraussetzungen dar, um die Komplexität des Themas und die vielen zu bedenkenden Aspekte der Schülerlenkung zu erklären. Sie stellten zu Beginn einen wesentlichen Punkt dar: „Freie Schulwahl gibt es in Hessen nicht. Laut Hessischem Schulgesetz gibt es bei uns - und das gilt seit rund zwei Jahrzehnten - nur die Wahl des Bildungsganges.“ Und der gymnasiale Bildungsgang wird auch von Integrierten Gesamtschulen im Kreis angeboten, so dass Wahlmöglichkeiten in allen drei Kreiszonen bestehen. Geschwisterkinder und Fremdsprachenauswahl seien in Hessen keine Kriterien, die bei der Vergabe der Plätze eine Rolle spielten.
„Auch wenn ich das Problem mancher Familien sehe und mir ebenfalls wünschte, dass alle sich ihre Schule aussuchen könnten, so müssen wir doch auf der Basis von Recht und Gesetz arbeiten - und tun dies auch“, betonte Thomas Will, der sich erneut gegen die Möglichkeit aussprach, Plätze an Schulen in großem Stil zu verlosen. Sollte es, wie vom Kreiselternbeirat vorgeschlagen, nur zwei Zonen im Kreis geben - nämlich den Nordkreis und den gesamten Rest -, so käme es zu einer „Überwahl“ der Groß-Gerauer Gymnasien.
Der Landrat und die Fachbereichsleiterin Bildung und Schule betonten, dass der Kreis die Bevölkerungszahlen und -entwicklung genau beobachtet und auf dieser Basis sein Schulentwicklungsprogramm erstellt. „Wir sehen genau, welche Schulen aus welchen Gründen angewählt wird.“ Darum sei die Überbelegung im Mittelkreis absehbar, gäbe es die Schülerlenkung nicht. „Wir wollen schließlich vermeiden, dass z.B. Kinder aus Mörfelden-Walldorf, das zum Mittelkreis zählt, aus ihrem Wohnort bis nach Gernsheim ins Gymnasium fahren müssen, weil die Plätze in Groß-Gerau alle belegt sind.“ Dies wäre tatsächlich eine unzumutbare Fahrstrecke. Zumal der Kreis auch die Schülerbeförderung über den ÖPNV sicherzustellen hat und diese bezahlbar bleiben muss.
Wenn die Lenkung über das festgelegte Verfahren abgeschlossen ist und es an den Gymnasien noch freie Plätze gibt, dann, so Landrat Will, können die Schulleitungen diese in eigener Verantwortung vergeben. Auch auf diese Weise könnten am Ende immer wieder noch Wünsche erfüllt werden, gerade auch was den G8-Bildungsgang am Neuen Gymnasium in Rüsselsheim betrifft.
Der Kreis ist immer offen für praktikable Verbesserungsvorschläge in Zusammenhang mit der Schülerlenkung, so Thomas Will und Ute Imig-Wittekind. Beide verwiesen allerdings auch zum Abschluss des Gesprächs noch einmal darauf, dass die entscheidenden Regelungen durch das Land Hessen vorgegeben sind. Insofern rieten sie den Elternvertretern, mit ihrem Protest auch beim Kultusministerium vorstellig zu werden.
