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Regierungspräsident Jan Hilligardt (rechts) holte sich am Freitagmittag Informationen zur Afrikanischen Schweinepest im Kreis Groß-Gerau aus erster Hand. Empfangen wurde er vom Ersten Kreisbeigeordneten Adil Oyan. Foto: Kreisverwaltung

Starker Einsatz auf allen Ebenen

​​​​​​​Eine Woche Afrikanische Schweinepest im Kreis Groß-Gerau

KREIS GROSS-GERAU – Eine Woche ist es her, dass im Kreis Groß-Gerau ein von Jägern erlegtes Wildschwein positiv auf das Virus getestet wurde, das die bei Wildschweinen und Hausschweinen fast immer tödliche Afrikanische Schweinepest (ASP) auslöst. Seitdem arbeiten die Behörden auf Kreis- und Landesebene unter Hochdruck daran, dass sich die Viruskrankheit nicht ausbreitet. Ein Bild von der Lage machte sich Regierungspräsident Prof. Dr. habil. Jan Hilligardt am Freitagmittag bei einem Besuch im Groß-Gerauer Landratsamt, wo ihn der Erste Kreisbeigeordnete Adil Oyan empfing und mit Vertreter*innen des Veterinäramts über den Stand der Dinge informierte.

Unter anderem schaute sich der Regierungspräsident die Kadaversammelstelle samt Desinfektionsschleuse am Veterinäramt an und sprach mit Vertretern der vom Land beauftragten ASP-Kadaversuche Baden-Württemberg, die ihre Zentrale kurzfristig in Räumen der Kreisverwaltung beziehen konnte und von dort die Einsätze von Drohnen und Hundegespannen in Abstimmung mit dem Forst und den Jägern koordiniert.

Seit der ersten positiven Probe sind, Stand Freitagmittag, elf weitere Wildschweinkadaver im Kreis gefunden und bereits beprobt worden. Ergebnis: Bisher gibt es keinen weiteren positiven Befund. Es kommen allerdings durch die intensivierte Suche immer wieder tote Tiere hinzu, von denen Proben ebenfalls ans Hessische Landeslabor in Gießen geschickt werden.

In einer Sitzung des Verwaltungsstabs am Freitagvormittag hatte Adil Oyan auf die erste Änderung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen hingewiesen, die seit dem 21. Juni gilt. Darin finden sich vor allem ein paar Lockerungen, die den Landwirten in den betroffenen Zonen (Kern- und Infektionszone rund um den Abschussort des infizierten Tiers) hinsichtlich der Erntemaßnahmen hilft. Das landwirtschaftliche Bewirtschaftungs- und Ernteverbot mit Maschinen wurde aufgehoben. So heißt es jetzt: „In Sonderkulturen (darunter u.a. Zwiebeln, Kartoffeln, Rüben, Spargel, Erdbeeren, Rebland sowie alle weiteren Gemüse, Kräuter und Obstanlagen einschließlich Streuobst sowie Nussbaumanlagen (ohne Mahd) können bis auf Weiteres alle auf diesen Flächen vorgesehenen Bearbeitungsschritte einschließlich maschinelle Ernte und Pflanzenschutzmaßnahmen vorgenommen werden. Die Landwirte sind gehalten, bei der Bewirtschaftung auf mögliche Schweinekadaver sowie lebende Tiere zu achten. Totfunde sind unverzüglich bei der Veterinärbehörde des zuständigen Kreises bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt zu melden.“

Pflanzenschutzmaßnahmen mit Drohnen sind erlaubt. Dort, wo es weiterhin Einschränkungen gibt - etwa im Maisanbau oder bei Flächen mit Ölsaaten, Getreide, Leguminosen sowie Gemenge und allen bodendeckenden Kulturen - sind Ausnahmen möglich, die per Formular beantragt werden müssen. Dieses Formular findet sich auf der Homepage des Kreises unter https://www.kreisgg.de/fileadmin/Gesundheit_Verbraucherschutz/Lebensmittel_Verbraucherschutz/Formulare/Antrag_auf_Ausnahmegenehmigung_01.pdf.

Der Appell, tote oder verhaltensauffällige Wildschweine den Behörden zu melden, gilt ganz allgemein auch für Spaziergänger, Radfahrer oder Jogger. Sie alle dürfen das durch die beiden Flüsse Rhein und Main, die Autobahnen 60 und 67 sowie den mittlerweile errichteten Zaun begrenzte Gebiet betreten, sollen aber unbedingt auf den Wegen bleiben, um keine Wildschweine aufzuscheuchen, die dann möglicherweise das Virus in andere Gebietsabschnitte weitertragen würden. Darum sind auch Hunde unbedingt anzuleinen. Und darum gilt auch weiterhin ein grundsätzliches Jagdverbot innerhalb der Restriktionszone (diese hat einen Radius von 15 Kilometern um den Fundort des infizierten Wildschweins nahe Rüsselsheim) - mit Ausnahme der Nachsuche von Unfallwild mit Kadaversuchhunden oder Drohnen.

Erster Kreisbeigeordneter Adil Oyan dankte sowohl im Verwaltungsstab als auch beim Besuch des Regierungspräsidenten allen, die seit einer Woche fast rund um die Uhr in der ASP-Bekämpfung im Einsatz sind, für diese Leistung. „Das ist nicht selbstverständlich. Es ist unheimlich viel sehr schnell und gleichzeitig zu organisieren und an Strukturen aufzubauen. Diesen Anstrengungen ist es auch zu verdanken, dass der Kreis trotz der Ausnahmesituation bislang das Virusgeschehen kontrollieren kann. Je schneller und konsequenter wir am Anfang handeln, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Ganze nicht zu einer vor allem wirtschaftlichen Katastrophe auswächst“, so der Erste Kreisbeigeordnete.

Denn die Krankheit ASP ist zwar weder auf den Menschen noch auf andere Tiere übertragbar. Aber sie kann wirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe anrichten und Existenzen in Landwirtschaft und Fleischindustrie vernichten. Darum hat in solchen Fällen sogar die EU einen strengen Blick auf die Maßnahmen, die betroffene Regionen ergreifen.

Durch den Einsatz von Drohnen, vor allem über Feldern - eine Schulung dazu gab es ebenfalls am 21. Juni -, und den Einsatz der Suchhundeteams - mittlerweile sind 40 bis 50 von ihnen täglich im Kreisgebiet unterwegs - soll gewährleistet werden, dass möglichst schnell alle etwaig infizierten, kranken oder am ASP-Virus gestorbenen Wildschweine aus dem Verkehr gezogen werden. Nach und nach könnte sich dann die Restriktionszone um den ersten Fundort verkleinern lassen. Erster Kreisbeigeordneter Adil Oyan verhehlt allerdings nicht: „Die Afrikanische Schweinepest wird uns Monate, wenn nicht Jahre beschäftigen.“