Planungsablauf

Planungsablauf

Idealtypischer Planungsablauf im Fachbereich Soziale Sicherung


Auslöser sind unter anderen:

  • die Bedarfsanalysen, die mittels statistischer und empirischer Verfahren erhoben wer­den; zu den statistischen Verfahren zählen u.a. die regelhafte Auswertung von Daten externer und interner Quellen, die themenbezogene Auswertung von Daten, die Analyse von Leis­tungsdaten der Träger, Fachgespräch mit den jeweils ver­ant­wortlichen Gremien und die Interpretation der Daten
  • neue gesetzliche Vorgaben, die veränderte Anforderungen an die Angebots- und Betreuungsstruk­tur bewirken
  • Erkenntnisse, die aufzeigen, dass die Versorgungsstruktur die Bedarfslagen nicht bzw. nicht mehr er­füllen kann
  • Beobachtung neuer Entwicklungen, auf die das Versorgungsangebot nicht vorbe­rei­tet ist.
  • politische Vorgaben und Aufträge
  • andere externe Auslöser wie zum Beispiel Fachartikel, Berichte anderer Kreise und Kommunen u.ä., die unter Umständen auf "blinde Flecken" unserer Versorgungs­struktur hinweisen


Daraus folgen für die Planung:

  • Eine Analyse der Auswirkungen, Folgen und Problemstellung für die Versorgung im Kreis wird durchgeführt.
  • Lösungsszenarien, wie mit den Herausforderungen umgegangen werden könnte, wer­den wird in­tern erarbeitet
  • Die bestehenden Gremien werden einberufen oder es werden temporäre Arbeits­krei­ses aus den Gremien gebildet, dabei kommt es zu Überschneidungen zwischen den Gremien
  • Es erfolgt eine Präsentation der Ausgangslage – je nach Zusammensetzung des Ar­beitskreises – wird das erarbeitete Szenario vorgestellt bzw. mit den Betei­ligten ein Szenario erarbeitet
  • Die Entscheidung, ob ein politischer Auftrag für die Bearbeitung des Themas not­wen­dig ist wird getroffen, soweit ein politischer Auftrag nötig ist, werden die erfor­derlichen Schritte (KA-Beschluss) unternommen, falls dies nicht notwendig ist, er­folgt eine Information über die Fachbereichsleitung im Rahmen des Austauschs mit der Hausspitze.
  • Ein Projektplan wird erarbeitet und verabschiedet.
  • Das geographische Gebiet, soweit es sich nicht auf die be­reits definierten Räume be­zieht (hier sind die kreisangehörigen Kommunen und die Zu­sammenfassung der Kommunen zu Mittel- Nord- und Südkreis gemeint), wird beschrieben und defi­niert
  • Die (Versorgungs-)ziele werden vereinbart.
  • Die (Versorgungs-)konzepte werden entwickelt.
  • Die Konzepte münden in konkrete Hilfsangebote und Maßnahmen der Träger, dies führt unter Umständen zu Verlagerungen der Aufgaben, d.h. ein Hilfeangebot wird durch ein an­deres ersetzt.
  • Die temporäre AG wird aufgelöst.
  • Die Zielerreichung wird im Rahmen der bestehenden Koordinierungsgremien und im Rahmen der jährlichen Berichterstattung überprüft und bewertet, bei Bedarf er­folgt eine Vorstellung in den politischen Gremien.
  • Mögliche Anpassungsbedarfe werden identifiziert, Korrekturen und Weiterqualifizierun­gen können zeitnah eingeleitet werden.