
Mähroboter dürfen nachts nicht fahren
KREIS GROSS-GERAU – Ab sofort dürfen Mähroboter aus Gründen des Naturschutzes nachts nicht mehr fahren. Den entsprechenden, im Juni mit großer Mehrheit gefassten Beschluss des Kreistags, eine Allgemeinverfügung über die Untere Naturschutzbehörde (UNB) zu erlassen, hat der Kreis jetzt umgesetzt. Das Verbot soll 30 Minuten vor Sonnenuntergang und 30 Minuten nach Sonnenaufgang gelten. Es betrifft alle Kommunen im Landkreis Groß-Gerau außer der Stadt Rüsselsheim (die nicht in den Zuständigkeitsbereich der UNB fällt). Der gesamte Text der Allgemeinverfügung findet sich hier.
Mähroboter können innerhalb abgesteckter Flächen autonom mähen. Wer einen Mähroboter im Garten oder auf anderen Rasenflächen einsetzt, muss diesen nun so programmieren, dass er nachts sowie in der Dämmerung – eben die genannten 30 Minuten vor Sonnenuntergang und 30 Minuten nach Sonnenaufgang – nicht fährt. Denn die rotierenden Klingen können dämmerungsaktive Wildtiere, die im Garten auf Nahrungssuche sind, verletzen oder töten. Das gilt vor allem für Igel, die nicht flüchten, sondern sich bei Gefahr zusammenrollen.
Seit Jahren nimmt der Bestand des Braunbrustigels ab. Die Art wird inzwischen von der Internationalen Union zur Bewahrung der Natur (IUCN) als „potenziell gefährdet“ eingestuft. Neben Lebensraumverlust, Straßenverkehr und Pestizideinsatz stellen auch Mähroboter ein zunehmendes Risiko dar. Da Igel laut Bundesnaturschutzgesetz aber zu den besonders geschützten Tieren gehören, dürfen sie weder gefangen noch verletzt oder getötet werden. Neben Igeln sind auch andere nachtaktive oder bodennah lebende Tierarten wie Molche, Kröten oder Salamander durch Mähroboter gefährdet.
In einem Merkblatt informiert die UNB zum Thema Mähroboter und Naturschutz:
Die Fähigkeit von Mährobotern, Tiere zuverlässig zu erkennen und Verletzungen zu vermeiden, wurde in verschiedenen Untersuchungen geprüft. Tests des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) zeigten, dass zahlreiche Modelle Igel nicht oder nicht zuverlässig als Hindernis erkennen. Auch Untersuchungen der Stiftung Warentest wiesen bei mehreren Geräten Sicherheitsmängel nach. Vor allem kleinere Igel mit weniger als 200 Gramm Gewicht werden von den Sensoren nicht erkannt. Zudem berichten Wildtierauffangstationen und Igelhilfen zunehmend von Tieren, die durch Mähroboter verletzt wurden. Die Verletzungen sind häufig schwerwiegend und führen nicht selten zum Tod der betroffenen Tiere. Darum dürfen Mähroboter im Kreis nun nur tagsüber eingesetzt werden, denn Igel sind vor allem in der Dämmerung und nachts aktiv.
Die Behörde appelliert zusätzlich daran, naturnahe Gärten anzulegen, denn diese fördern den Schutz heimischer Arten. Gärten und Grünflächen bieten vielen Tierarten wichtige Rückzugs-, Nahrungs- und Lebensräume. Da strukturreiche Landschaftselemente wie Hecken, Feldraine oder Brachen in der Agrarlandschaft zunehmend verloren gehen, gewinnen naturnahe Gärten als Ersatzlebensräume an Bedeutung. Hiervon profitieren unter anderem Igel, Amphibien, Reptilien und zahlreiche Insektenarten.