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Kleiner Beitrag, große Wirkung

Kreis weist auf Leinenpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten hin

KREIS GROSS-GERAU – Ein Spaziergang mit dem Hund gehört für viele Menschen zum Alltag und ist auch in der Natur eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Damit Mensch, Hund und Wildtiere die Landschaft gleichermaßen nutzen können, appelliert die Untere Naturschutzbehörde an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die geltende Leinenpflicht in Naturschutzgebieten zu beachten. Die Regelung dient dem Schutz zahlreicher Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume.

Naturschutzgebiete sind wichtige Rückzugsräume für heimische Tiere. Besonders empfindlich reagieren Bodenbrüter, Jungtiere und Wasservögel auf Störungen. Bereits die Annäherung eines freilaufenden Hundes kann dazu führen, dass Elterntiere ihre Nester oder Jungtiere verlassen. Hunde werden von Wildtieren als potenzielle Fressfeinde wahrgenommen. Die Folgen reichen von Stress und erhöhtem Energieverbrauch bis hin zum Verlust des Nachwuchses.

Während der Brut- und Setzzeit im Frühjahr und Sommer sind Wildtiere besonders auf ungestörte Rückzugsräume angewiesen. Jungtiere verstecken sich häufig im hohen Gras oder im dichten Bewuchs und werden von ihren Eltern nur zeitweise aufgesucht. Schon das Aufstöbern oder Verfolgen kann ihre Überlebenschancen erheblich beeinträchtigen.

Auch empfindliche Pflanzenbestände und wertvolle Lebensräume können Schaden nehmen, wenn Hunde abseits der ausgewiesenen Wege laufen. Die Leinenpflicht trägt daher nicht nur zum Schutz der Tierwelt, sondern auch zum Erhalt ihrer Lebensräume bei.

Wer auf den ausgewiesenen Wegen bleibt und seinen Hund anleint, verursacht in der Regel nur geringe Störungen. Viele Tierarten haben sich an den regelmäßigen menschlichen Durchgangsverkehr angepasst. Anders verhält es sich in unwegsamen Bereichen, im Unterholz oder auf Wiesen und Feldern, wo Wildtiere nicht mit Störungen rechnen.

Die Untere Naturschutzbehörde bittet Besucherinnen und Besucher daher, die ausgewiesenen Wege nicht zu verlassen, Hunde anzuleinen und Rücksicht auf die Bedürfnisse der Wildtiere zu nehmen. So kann ein konfliktfreies Miteinander von Erholungssuchenden und Natur gelingen.

Auch außerhalb von Naturschutzgebieten kann das Anleinen von Hunden zum Schutz von Wildtieren sinnvoll sein. Zudem können in Landschaftsschutzgebieten, kommunalen Grünanlagen oder durch örtliche Verordnungen abweichende Regelungen gelten. In Hessen besteht keine allgemeine Leinenpflicht. Kommunen können jedoch insbesondere während der Brut- und Setzzeit zusätzliche Vorschriften erlassen. Hundehalterinnen und Hundehalter sollten sich daher über die jeweils geltenden Bestimmungen informieren.