Wohngeldbehörde zwei Tage zu
KREIS GROSS-GERAU – Aufgrund einer internen Umorganisation der Zuständigkeiten in der Sachbearbeitung bleibt die Wohngeldbehörde des Kreises Groß-Gerau am Montag, 30. Mai 2022, und Dienstag, 31. Mai, ganztägig geschlossen. Wie die Wohngeldbehörde weiter informiert, können Anrufe an diesen beiden Tagen nicht entgegengenommen werden. Die elektronische und postalische Erreichbarkeit bleibt jedoch gewährleistet.
Ab Mittwoch, 1. Juni, sind die Sachbearbeitenden wieder wie gewohnt zu den allgemeinen Sprechzeiten (mittwochs 14 – 18 Uhr, montags, dienstags, donnerstags und freitags jeweils von 8 – 12 Uhr) telefonisch erreichbar.
Die ab Juni geltenden Zuständigkeiten werden in Kürze hier.
