Lebensraum für Zauneidechsen
KREIS GROSS-GERAU – Die Groß-Gerauer Stadtverordnetenversammlung hat Anfang Februar dieses Jahres den Bebauungsplan „Nördlich der Kreisklinik“ beschlossen, um das Sondergebiet Klinik städtebaulich zu ordnen. Bestandteil der naturschutzfachlichen Auflagen des Umweltberichts sind unter anderem Artenschutzmaßnahmen zur Erhaltung der angetroffenen Population der nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Zauneidechse auf einem kreiseigenen Grundstück zwischen Kreisklinik und Martin-Buber-Schule. An deren Umsetzung sind das Gebäudemanagement und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau beteiligt. In einem ersten Schritt erfolgte unmittelbar nach Satzungsbeschluss vor Beginn der Brut- und Setzzeit Ende Februar die Optimierung des dortigen Eidechsenlebensraums.
Unter Anleitung einer Umweltbaubegleitung wurde die Fläche von einer Fachfirma durch sorgfältige Auspflegung zur Optimierung von Sonnenplätzen für die Zauneidechsen ausgelichtet. Dies war nötig, weil sich das Gelände im Stadium einer überalterten, überwucherten Brache befand. Durch fachgerechte Pflege und dauerhafte Verjüngung der überalterten Pflanzen mittels Auf-den-Stock-Setzen und Zurücknahme der südlichen und östlichen Gebüschsukzession wurde der Lichteinfall auf die Kernflächen erhöht. Damit kann der Lebensraum für die Zauneidechse sofort verbessert werden.
In einem nächsten Schritt folgt die Herstellung weiterer Habitatstruktur - nach Beendigung der Winterruhe der Tiere, die bis ca. Anfang April dauert. Denn die Zauneidechse benötigt in ihrem Lebensraum lockeren, sandige Bodensubstrate für die Eiablage, eine hohe, aber schüttere Krautschicht und Versteckmöglichkeiten wie Totholzhaufen oder Steinhaufen sowie Sträucher und Bäume als Schattenplätze (Überhitzungsschutz). Durch die Aufwertung des Lebensraums wird sichergestellt, dass die lokale Population der Zauneidechse trotz der in dem Gebiet vorgesehenen Baumaßnahmen erhalten bleibt.
Das in diesem Jahr startende fünfjährige Monitoring dient zur Überprüfung, ob die Fläche von der Art angenommen wird und wie sich die Population entwickelt. Durch diese Überwachung ist es möglich, etwaigen Fehlentwicklungen schnell und gezielt entgegenzusteuern. Damit werden die strengen artenschutzrechtlichen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetztes berücksichtigt.
Hintergrundinformationen:
Die Zauneidechse wurde von der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) zum „Reptil des Jahres 2020 und 2021“ ernannt. Kennzeichnend sind neben den auffallenden grünen Flanken der Männchen die braune Rückenfärbung mit schwarzen Punkten. Der Name der Art beschreibt ihre bevorzugten Aufenthaltsgebiete: Die Zauneidechse bewohnt Grenzstrukturen und Übergangsbereiche. Sie lebt in strukturreichen Flächen im Offenland, in Saum- und Übergangsbereichen an Wald- und Feldrändern, wird aber auch oft in Hausgärten oder im Umfeld von Bahnstrecken vorgefunden.
Zum Lebenszyklus: Nach Ende der Winterruhe folgt ab April eine etwa einmonatige Paarungszeit. Ab Ende Mai werden die Eier von den Weibchen in selbst gegrabene Erdlöcher an sonnenexponierten, vegetationsfreien Stellen abgelegt. Die jungen Zauneidechsen schlüpfen in Abhängigkeit vom Jahreswetterverlauf ab Ende Juli bis September. Während ein Großteil der Jungtiere noch bis Mitte Oktober aktiv ist, suchen die Alttiere bereits im Frühherbst ihre Winterquartiere auf, sobald sie ausreichende Energiereserven angelegt haben. Im Winter verstecken sich die Tiere in frostfreien Verstecken wie natürlichen Hohlräume oder in selbst gegrabenen Quartieren.
Die beschriebene Aktivität auf dem kreiseigenen Grundstück war eine CEF-Maßnahme. Als CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures - Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion) werden im Bereich der Eingriffsregelung Maßnahmen des Artenschutzes verstanden. Die gesetzliche Grundlage in Deutschland ergibt sich aus § 44 Abs. 5 i. V. m. § 15Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung). Entscheidendes Kriterium ist, dass sie vor einem Eingriff in direkter funktionaler Beziehung durchgeführt wird. Eine ökologisch-funktionale Kontinuität – der Bestand der geschützten Arten – soll ohne zeitliche Lücke gewährleistet werden. Es handelt sich um eine zeitlich vorgezogene Ausgleichsmaßnahme. Über ein begleitendes Monitoring wird der Erfolg kontrolliert.
