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Einsatzkonzept für Rhein und Main

Kreis ist gut vorbereitet auf Rettungseinsätze auf den Flüssen

KREIS GROSS-GERAU –  Im Schnitt 15 bis 20 Einsätze mit Personensuche am Fluss pro Jahr müssen die Feuerwehren im Kreis Groß-Gerau absolvieren. Wenn Menschen in einem Fluss in Lebensgefahr geraten und schließlich sogar ertrinken, wie dies kürzlich am Rhein bei Geinsheim passiert ist, kommt unweigerlich die Frage auf, wie es um die möglichen Hilfen bestellt ist. Glücklicherweise gibt es in vielen Fällen auch Rettung für die im Wasser in Not Geratenen. Wer einen Bade- oder Schiffsunfall sieht, sollte sofort die Notrufnummer 112 anrufen und dort die genaue Unglücksstelle angeben, damit die Einsatzkräfte beim Anrücken keine Zeit verlieren: An den Flussufern finden sich in regelmäßigen Abständen große Schilder mit den Kilometerangaben.

Grundsätzlich sind die Kommunen für die Wasserrettung zuständig. Diese bedienen sich ihrer örtlichen Feuerwehren, die wiederum eng mit der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) zusammenarbeiten, erläutert Friedrich Schmidt, Fachbereichsleiter Gefahrenabwehr und Kreisbrandinspektor im Kreis Groß-Gerau. Seit Anfang der 90er Jahre sind die Zuständigkeiten für bestimmte Streckenabschnitte an Rhein und Main klar definiert.

Außerdem erhielten die Feuerwehren vom Land bezuschusste Mehrzweckboote (MZB), die für die Menschenrettung geeignet sind, aber auch zum Löschen, falls es auf Schiffen brennt. Hinzu kommen die Rettungsboote (RTB), die einzig der Menschenrettung dienen; jede Flussanliegerkommune hat einen der beiden Bootstypen beschafft, sagt Friedrich Schmidt. Am Rhein sind acht MZB stationiert (in Ginsheim, Gustavsburg, Geinsheim, Hessenaue, Erfelden, Stockstadt, Biebesheim und Gernsheim). Für den Main stehen drei MZB (Gustavsburg, Kelsterbach und Raunheim) zur Verfügung, zudem zwei RTB (Bischofsheim, Rüsselsheim). Dies alles sind Boote der Feuerwehr, dazu kommen die DLRG-Boote.

Im Kreis Groß-Gerau, der von Rhein und Main räumlich begrenzt wird, greift seit rund 25 Jahren eine hessenweit gültige Alarm- und Ausrückeordnung (AAO), die für Brände und andere Einsätze formuliert ist. Sie erhielt zu dieser Zeit erstmals einen Einsatz-Stichwortekatalog für „Person im Fluss“ oder „Ertrunken im Fluss“, erinnert sich Friedrich Schmidt. Weil die Nato-Rampen bei Hoch- oder Niedrigwasser nicht unbedingt für das Zuwasserlassen von Schiffen genutzt werden können und daher zu solchen Zeiten bei einem Einsatz eine alternative Alarmierung greifen würde, „wird von uns jeden Tag der Wasserstand der Flüsse ermittelt“, so Schmidt. Zum Beispiel müssten die Boote dann am Altrhein ins Wasser gelassen werden statt in Biebesheim. Eine Möglichkeit ist zudem, einige Boote in den Sommermonaten immer im Wasser zu belassen.

Fest in Gernsheim stationiert ist ohnehin das Hilfeleistungslöschboot (HLB) „Hecht“ des Landes Hessen, das einen Kran, eine geschottete Kabine und eine höhere Arbeitsebene besitzt. Es wird von der Gernsheimer Feuerwehr genutzt. Über zehn Feuerwehrleute haben sich dafür zum Schiffsführer fortgebildet, denn für den „Hecht“ braucht man das Rheinschifffahrtspatent und das Radarpatent.

Das Einsatzkonzept für den Rhein wurde gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz entwickelt; für den Main gilt das gleiche Konzept, das gemeinsam mit dem Main-Taunus-Kreis umgesetzt wird. Die Zusammenarbeit sieht vor, dass bei einem Notfall beide Seiten informiert und alarmiert werden. Dort, wo die Erstmeldung ankommt, verbleibt jeweils die Einsatzleitung. Zudem bestehen zwei sogenannte Zusammenarbeitsgruppen Funk (für die Einsatzleitung und für die Boote). „Das ist elementar, um möglichst schnell alles abstimmen zu können“, betont Friedrich Schmidt. Alle benötigten Einsatzkräfte werden gleichzeitig alarmiert. So kommen die Boote der Feuerwehren und der DLRG, Taucher und Strömungsretter der DLRG zusammen. Sie fahren an die im Konzept vordefinierten Punkte, um so rasch wie möglich am Unglücksort zu sein.
Bei Suchaktionen bilden die beteiligten Boote eine Suchkette über die gesamte Flussbreite; zum Teil sind die Boote auch mit einem Sonar ausgestattet („Hecht“, Polizeiboote, einige DLRG-Boote). Bei einem Löscheinsatz hat die DLRG andere Aufgaben, ergänzt Friedrich Schmidt: Dann sorgen deren Helfer in ihren Wasserfahrzeugen unterhalb des brennenden Schiffes vor allem für den Schutz der dort arbeitenden Feuerwehrleute.

In jedem Fall wird bei einem Einsatz die Fließgeschwindigkeit abgefragt, um die Strömung des Flusses besser einschätzen zu können. Zudem wird bei Einsätzen auf dem Rhein die Revierzentrale Oberwesel kontaktiert. Sie hat alle Informationen über die verkehrenden Fracht- und Passagierschiffe (Art der Ladung, Zahl der Personen an Bord) und kann abschätzen, ob anderen eine langsame Vorbeifahrt an der Unglücksstelle ermöglicht werden kann oder ob der Schiffsverkehr eingestellt werden muss.

Wasserrettung Foto

Feuerwehr, DLRG und Wasserschutzpolizei arbeiten eng zusammen, wenn es um Rettungseinsätze auf Flüssen geht. Fotos: Kreisverwaltung