Ein Leben im Untergrund
KREIS GROSS-GERAU – Nur selten steht der Maulwurf im Rampenlicht, denn er lebt verborgen in Gangsystemen unter der Erde. In diesem Jahr ist das allerdings anders: Die Deutsche Wildtier Stiftung hat das kleine Säugetier zum Wildtier des Jahres 2020 gewählt. Daran erinnert die Untere Naturschutzbehörde des Kreises nun in einer Pressemitteilung.
Gärtnern fällt seine Anwesenheit nur durch die bekannten Erdhaufen auf, die er hinterlässt. Diese Maulwurfshügel entstehen durch die Tätigkeiten des unermüdlichen Stollengräbers im Boden. Er gräbt mit seinen zu Grabschaufeln entwickelten Händen unter der Erdoberfläche Gänge und legt Schlaf-, Nest- und Vorratskammern an. Dieses komplexe Tunnelsystem kann bei Weibchen eine Fläche von bis zu 2.000 m² und bei Männchen bis zu 6.000 m² betragen.
Aber nicht in jedem Fall handelt es sich bei den Hügeln um die Hinterlassenschaften des Maulwurfes. Denn auch die Wühlmaus kann ähnliche Gebilde erzeugen. Es gibt dabei für den Laien einfache Möglichkeiten, den Unterschied zu erkennen: Die Wühlmaus wirft auch Pflanzenreste und Wurzelstöcke mit aus, der Maulwurf befördert dagegen nur reine Erde an die Oberfläche. Der Maulwurf ist wegen seiner Grabaktivität in vielen Gärten kein gern gesehener Gast. Seine grabende Lebensweise macht ihn jedoch nicht automatisch zu einem Schädling. Viele Menschen unterschätzen, dass es sich beim Maulwurf sogar um einen natürlichen Gartenhelfer handelt: Da er ein reiner Fleischfresser ist und als Nahrung eiweißhaltige Insekten, Larven, Schnecken und Regenwürmer verspeist, macht er sich nichts aus pflanzlicher Nahrung und rührt daher Gartenpflanzen und deren Wurzeln nicht an. Hilfreich kann er auch bei einem Befall von Wühlmäusen oder Engerlingen sein, da diese ebenfalls auf dem Speiseplan stehen. Er übernimmt somit die Funktion eines Insektenfressers und Schädlingsvertilgers und ist zugleich ein Indikator für ein intaktes Ökosystem im heimischen Garten. Die Anwesenheit zeigt, dass der Boden gesund ist und es dort zahlreiche Kleinstlebewesen gibt.
Der Maulwurf wird übrigens im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als „besonders geschützt“ eingestuft, wonach es unter anderem verboten ist, ihn zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Der Einsatz von Fallen, Gift oder Abgasen ist daher verboten. Sollte der Untermieter dennoch stören, kann versucht werden, ihn „sanft“ zu vertreiben. Hierzu können Erschütterungen, wie spielende Kinder und tobende Hunde weiterhelfen oder das Erzeugen akustischer Störgeräusche über solarbetriebene „Maulwurfschrecke“.
Diese haben die Form eines Pfahls und werden in die Erde gebohrt. In ihnen befindet sich ein Summer, der regelmäßig einen Ton von sich gibt und die Tiere dauerhaft stört. Der erzeugte Ton und die abgegebenen Schwingungen können den Maulwurf dazu verleiten, sich ein alternatives Revier zu suchen.
