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Ein Landschaftsarchitekt am Werk

Naturschutzbehörde informiert über Bibervorkommen im Landgraben

KREIS GROSS-GERAU – Im 16. Jahrhundert wurde der Biber in Hessen ausgerottet. Seit seiner Wiederansiedlung vor 25 Jahren im Spessart sucht er sich kontinuierlich neue Lebensräume. Mittlerweile umfasst der hessische Bestand wieder mehr als 700 Individuen, die entweder als Einzeltiere oder organisiert als Familien oder Paare leben. Nun hat es einen Biber wieder in den Kreis Groß-Gerau verschlagen. Seit Sommer haben ehrenamtliche Naturschützer ein Tier regelmäßig im Landgraben zwischen Büttelborn und Berkach beobachtet. 

Beim Biber handelt es sich um das größte europäische Nagetier. Sie sind semiaquatisch, verbringen also einen Teil ihrer Zeit im Wasser, wo sie schnell in den Fließgewässern große Distanzen zurücklegen können. Sie bewohnen jedoch auch dessen Uferbereiche. Biber sind Vegetarier und fressen im Sommer Pflanzen der Wiesen und im Winter die Rinde von Sträuchern und Bäumen. Sie halten keinen Winterschlaf, bauen Wohnröhren oder markante Biberburgen und Dämme quer zur Gewässerfließrichtung, um das Wassers aufzustauen. Der Biber verlässt das Wasser über Röhren aus dem Bach auf die Wiesen oder Uferbereiche, die unter dem Wasserspiegel liegen müssen. Dadurch ist er vor Feinden geschützt. 

Im Landgraben sind seine regen Bauaktivitäten im Bereich der Brücke beim Berkacher Weg, die westlich von Büttelborn beim alten Sportplatz über den Landgraben führt, seit Beginn des Herbsts gut zu beobachten. Durch den imposanten Dammbau wird das Wasser bereits um mehr als 60 Zentimeter angestaut. Das deutlich wahrnehmbare plätschernde Geräusch des herabfallenden Wassers erinnert an einen wilden Gebirgsbach und bringt eine völlig neue Form des Naturerlebens in diesem Bereich mit sich. Der Biberbeauftragte Helmut Lunz vom NABU beobachtet sein Revier. Es scheint ein junger alleinstehender Biber zu sein. 

Nicht nur für die Sinne, sondern auch für die Artenvielfalt ist das Vorkommen des Bibers ein Segen. Durch seine Umgestaltung der Landschaft – indem er langsam und schnell fließendes Wasser schafft, vernässte Wiesen und Waldbereiche – entstehen neue Lebensräume. Die Veränderungen im Habitat schaffen Nischen für Arten, für die der Lebensraum unter den vorherigen Bedingungen nicht gegeben war. Der Gewinn ist groß: Zahllose Insekten, wie etliche Arten von Libellen, Stein-, Ufer- und Köcherfliegen, Fische, darunter oft seltenere Kleinfische, jede Menge Amphibien bis hin zum stellenweise seltenen Kammmolch und wassergebundene Vogelarten wie Eisvogel, Wasseramsel, Blaukehlchen oder Graureiher profitieren vom Vorhandensein des Bibers.

Die gleichen Prozesse führen auch zu einer nicht zu unterschätzenden Erhöhung der Artenvielfalt in den Pflanzengesellschaften der angrenzenden Auen-Landschaft. Deshalb stellt der Biberdamm kein technisches Bauwerk dar, das um den Hochwasserabfluss gewährleisten zu können, beseitigt werden muss, sondern gehört zum guten ökologischen Zustand eines Gewässers dazu. Darauf hat Ulrich Götz-Heimberger, Biberbeauftragter der Oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt während eines Ortstermins hingewiesen. 

In unserer heutigen modernen Kulturlandschaft kann das Vorkommen eines solchen Landschaftsarchitekten auch Konflikte mit sich bringen, da er seinen Lebensraum aktiv gestaltet und damit für deutliche Veränderungen sorgt. Ein häufiger Konflikt in Agrargebieten ist die Vernässung von Flächen. Bäume werden gefällt, Böschungen und Uferbereiche können beschädigt, unterhöhlt werden. Bisher kam es durch die Aufstauung des Wassers noch zu keinen Nutzungskonflikten, da sich die Auswirkungen nur in den angrenzenden Natur- und Vogelschutzschutzgebieten der Bruchwiesen von Büttelborn feststellen lassen. Hier sorgt der Biber für eine kleinräumige örtliche Aufspiegelung des niedrigen Grundwasserspiegels. 

Der amtliche und ehrenamtliche Naturschutz, der Gewässerverband und die beiden Kommunen Groß-Gerau und Büttelborn beobachten die Situation und tauschen sich über neue Entwicklungen regelmäßig aus. Ebenso stehen sie in Kontakt mit den örtlichen Landwirten.

Es wird ein für alle Beteiligten (Mensch wie Biber) verträgliches Miteinander angestrebt, so die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau. Eigenmächtige Handlungen am Biberdamm sind zu unterlassen. Eingriffe, die nicht abgestimmt sind, können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Zudem stimulieren Eingriffe den Biber in aller Regel zu verstärkten Bauaktivitäten mit möglicherweise nachteilig(er)en Folgen, daher sollten sie schon allein aus fachlichen Gesichtspunkten unterlassen werden. Viel spannender ist es doch, den Biber mit seinen Spuren, die er in der Landschaft hinterlässt so bequem vor der eigenen Haustüre beobachten zu können. 

Biber Foto

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