Dienste bis zur Haustür möglich
KREIS GROSS-GERAU – Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1-5) haben über ihre Pflegekasse Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, der für Pflege, Betreuung oder Hauswirtschaft eingesetzt werden kann. Die Leistung muss in der Regel durch einen zugelassenen Anbieter erbracht werden.
In Corona-Zeiten ist es für viele Betroffene ein großes Problem, einen zugelassenen Anbieter für den Entlastungsbetrag zu finden. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die hessische Landesregierung eine Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen, die am 6. Juli 2020 in Kraft getreten ist.
Befristet bis 31.Dezember 2020 gilt nun Folgendes: Dienstleistungen bis zur Haustür dürfen von Einzelpersonen auf Basis eines freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbracht werden. Voraussetzung ist, dass die Einzelperson mit der anspruchsberechtigten Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist und nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Dienstleistungen bis zur Haustür sind zum Beispiel:
Einkauf von Waren des täglichen Lebens
Holen und Bringen der Wäsche von und zur Reinigung
Anlieferung von Speisen
Übernahme von Botengängen
Organisation und Erledigung von Behördengängen
Organisation erforderlicher Arztbesuche
telefonische Kontaktaufnahme und Gespräche vornehmlich unter Nutzung digitaler Kommunikationswege.
Zur Abrechnung ist der Pflegekasse am Ende des jeweiligen Kalendermonats eine Aufstellung über die erbrachten Leistungen einzureichen. Aus der Abrechnung muss hervorgehen, dass sie für Dienstleistungen bis zur Haustür erfolgt sowie Datum, Gegenstand und Höhe der Vergütung der Leistungserbringung müssen ersichtlich sein.
Zu allen Fragen rund um Pflege und Versorgung steht das Team des Pflegestützpunkts im Landratsamt telefonisch zur Verfügung. Aktuell gibt es keine offene Sprechstunde, Einzelberatungstermine können jedoch vereinbart werden. Hausbesuche werden aufgrund der aktuellen Situation nicht angeboten. Der Pflegestützpunkt im Groß-Gerauer Landratsamt ist telefonisch von 8 bis 16 Uhr (Mittwoch bis 18 Uhr) erreichbar. Kontaktdaten: E-Mail pflegestuetzpunkt@kreisgg.de, Telefon 06152 989-463.
