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Bewerbungsschluss am 4. Mai

Wer macht mit beim Abend der Chöre im Herbst?

KREIS GROSS-GERAU – Seit vielen Jahren ist es ein Anliegen des Kreises Groß-Gerau, den Chorgesang in der Region zu unterstützen und zu fördern. Neben der Kreissänger*innen-Ehrung und der Förderung der musikalischen Jugendarbeit möchte der Kreis Groß-Gerau, gemeinsam mit der Sparkassen-Stiftung Groß-Gerau, den Chorgesang im Kreis Groß-Gerau weiter entwickeln. So können sich auch in diesem Jahr wieder alle im Kreis Groß-Gerau ansässigen Erwachsenen-Chöre für den Abend der Chöre im September bewerben; zugelassen sind dabei alle Chorgattungen. Bewerbungsschluss ist am 4. Mai 2025.

Die Auftrittsdauer je Chor beim Konzert beträgt zwei Mal 15 Minuten. Eine Voraussetzung für die Interessensbekundung ist für die Chöre daher, ein entsprechendes Repertoire für diese Zeitdauer zu haben, das ohne technische Unterstützung (Playback) präsentiert werden kann. Die ausgewählten Chöre erhalten ein Honorar und werden anteilig am Erlös der Veranstaltung beteiligt. Bereits einmal geförderte Chöre sind im Folgejahr von einer Bewerbung ausgeschlossen.

Anmeldungen werden auf der Homepage des Kreises hier entgegengenommen.

Am 21. September 2025 treten bei einem Konzert drei ausgewählte Chöre im Landratsamt Groß-Gerau auf. Sie werden zuvor von einer kundigen Jury ausgewählt.

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