Anpassung der Pflegeversicherung
KREIS GROSS-GERAU – Der Pflegestützpunkt im Groß-Gerauer Landratsamt weist auf aktuelle Änderungen hin. So wurde die Ansparfrist für den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 Euro monatlich bis einschließlich 31. Dezember 2020 verlängert; der angesparte Betrag ist also nicht zum 30. September 2020 verfallen. Auch eine abweichende, flexiblere Verwendung – zum Beispiel auch für nachbarschaftliche Hilfen – ist bis zum 31. Dezember möglich.
Die Pauschale für „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ nach § 40 SGB XI bleibt bis zum 31. Dezember 2020 auf 60 Euro erhöht.
Pflegegrad-Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und MEDICPROOF in der Häuslichkeit zur Ein- oder Höherstufung eines Pflegegrades sind für den Monat November ausgesetzt. Die Einschätzung erfolgt anhand eines umfangreichen Fragebogens und gegebenenfalls anhand eines Telefoninterviews.
Die Verpflichtung zum Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI besteht unverändert ab dem 30. September 2020. Das bedeutet: Betroffene mit mindestens Pflegegrad II, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, einen Beratungseinsatz für das zweite Halbjahr 2020 nachzuweisen. Das Team des Pflegestützpunkts empfiehlt dringend, falls dies noch nicht erfolgt ist, eine Terminvereinbarung mit einem ambulanten Pflegedienst.
Die Landesverbände der Pflegekassen in Hessen haben für telefonische und digitale Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI folgende Übergangsregelung beschlossen, die bis zum 31. Dezember 2020 gilt:
Auf ausdrücklichen Wunsch der Versicherten ist eine telefonische bzw. digitale Beratung möglich.
Auf dem Beratungsbogen ist kenntlich zu machen, dass es sich um eine telefonische bzw. digitale Beratung handelt.
Daneben gelten die bereits bekannten inhaltlichen Regelungen zu der Leistungsbeschreibung für die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunkts im Kreis Groß-Gerau beraten gern zu diesen und anderen Themen rund um Pflege und Versorgung. Sie sind täglich telefonisch erreichbar. Ein Anrufbeantworter ist geschaltet; wenn alle Leitungen besetzt sind, können Anrufende Namen und Telefonnummer hinterlassen, damit sie zurückgerufen werden können. Hausbesuche sind aufgrund der aktuellen Situation leider nicht möglich.
Das Team des Pflegestützpunkts im Landratsamt ist unter 06152 989-463 oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt@kreisgg.de erreichbar.
