Frei- und Hallenbäder

Neben den Anlagen zur Trinkwasserversorgung überwacht das Gesundheitsamt auch die Badewasserqualität in öffentlichen und gewerblich genutzten Frei- und Hallenbädern auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Nach dessen Vorgaben muss Schwimm- und Badebeckenwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Um zu gewährleisten, dass diese Anforderungen gerade auch bei einem hohen Besucheraufkommen jederzeit erfüllt sind, ist eine ständige Reinigung und Desinfektion des Beckenwassers erforderlich. Der Aufbereitungsprozess wird durch regelmäßige Eigenkontrollen des Schwimmbadbetreibers und ergänzende Laboruntersuchungen begleitet.

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

UBA-Empfehlung „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung” (2014)

Kontakt

Zuständigkeitsbereich „Nord”

(Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Raunheim, Rüsselsheim) Haike Hartmann-Mühle11243+49 6152 989 393

Zuständigkeitsbereich „Mitte”

(Büttelborn, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim) Benjamin Schulz9327+49 6152 989 208

Zuständigkeitsbereich „Süd”

(Biebesheim, Gernsheim, Riedstadt, Stockstadt, Trebur) Ulf Wille9476+49 6152 989 247

Sprechzeiten nach Vereinbarung.


Adresse

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Zimmer V3-18 und V3-19 - Dritter Stock
Wilhelm-Seipp-Straße 9
64521 Groß-Gerau

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Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Gesundheit
Gesundheitsschutz
Wilhelm-Seipp-Straße 4
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