
Neben den Anlagen zur Trinkwasserversorgung überwacht das Gesundheitsamt auch die Badewasserqualität in öffentlichen und gewerblich genutzten Frei- und Hallenbädern auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Nach dessen Vorgaben muss Schwimm- und Badebeckenwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Um zu gewährleisten, dass diese Anforderungen gerade auch bei einem hohen Besucheraufkommen jederzeit erfüllt sind, ist eine ständige Reinigung und Desinfektion des Beckenwassers erforderlich. Der Aufbereitungsprozess wird durch regelmäßige Eigenkontrollen des Schwimmbadbetreibers und ergänzende Laboruntersuchungen begleitet.
UBA-Empfehlung „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung” (2014)
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