Sie haben Fragen zur Trinkwasser-, Badegewässerüberwachung?
Die Überwachung der Trinkwasserqualität erfolgt nach den Vorgaben in der aktuellen Trinkwasserverordnung.
Wasserversorgungsgebiete
Das Trinkwasser im Leitungsnetz der Wasserwerke wird an festgelegten Entnahmestellen einer periodischen Untersuchung und einer Routine-Kontrolle unterzogen.
Einzelversorger
Die Kleinanlagen dienen der Eigenversorgung mit Trinkwasser. Die Eigennutzung unterliegt der Überwachung auf Einhaltung der Anforderungen der aktuellen Trinkwasserverordnung.
Trinkwasserinstallationen
Die Trinkwasserbereitstellung in den Hausinstallationen unterliegt der Überwachung hinsichtlich der durch die Installation verursachten Änderungen im Trinkwasser. Im öffentlichen und gewerblichen Bereich sind uns Großanlagen zur Trinkwassererwärmung anzuzeigen, soweit sie die Kriterien erfüllen.
Weiterhin sind uns wesentliche Änderungen an der Trinkwasserinstallation anzuzeigen.
Badegewässer; Frei- und Hallenbäder
Die Badeseen unterliegen der Überwachung nach der Badegewässer-Verordnung. Über die Wasserqualität der Badeseen können Sie sich aktuell unter diesem Link informieren.
Die Frei -und Hallenbäder werden nach dem Infektionsschutzgesetz überwacht.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die angegebene Person im Kontakt
Weitere Themen:
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Zuständigkeitsbereich „Nord”
Zuständigkeitsbereich „Mitte”
Zuständigkeitsbereich „Süd”
Sprechzeiten nach Vereinbarung.
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Fachbereich Gesundheit
Gesundheitsschutz
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