Wasserhygiene

Sie haben Fragen zur Trinkwasser-, Badegewässerüberwachung?

Die Überwachung der Trinkwasserqualität erfolgt nach den Vorgaben in der aktuellen Trinkwasserverordnung.

 

Wasserversorgungsgebiete

Das Trinkwasser im Leitungsnetz der Wasserwerke wird an festgelegten Entnahmestellen einer periodischen Untersuchung und einer Routine-Kontrolle unterzogen.

 

Einzelversorger

Die Kleinanlagen dienen der Eigenversorgung mit Trinkwasser. Die Eigennutzung unterliegt der Überwachung auf Einhaltung der Anforderungen der aktuellen Trinkwasserverordnung.

 

Trinkwasserinstallationen

Die Trinkwasserbereitstellung in den Hausinstallationen unterliegt der Überwachung hinsichtlich der durch die Installation verursachten Änderungen im Trinkwasser. Im öffentlichen und gewerblichen Bereich sind uns Großanlagen zur Trinkwassererwärmung anzuzeigen, soweit sie die Kriterien erfüllen.

Weiterhin sind uns wesentliche Änderungen an der Trinkwasserinstallation anzuzeigen.

 

Badegewässer; Frei- und Hallenbäder

Die Badeseen unterliegen der Überwachung nach der Badegewässer-Verordnung. Über die Wasserqualität der Badeseen können Sie sich aktuell unter diesem Link informieren.

Die Frei -und Hallenbäder werden nach dem Infektionsschutzgesetz überwacht.

Für weitere Fragen wenden Sie sich an die angegebene Person im Kontakt
 

Kontakt

Zuständigkeitsbereich „Nord”

(Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Raunheim, Rüsselsheim) Haike Hartmann-Mühle11243+49 6152 989 393

Zuständigkeitsbereich „Mitte”

(Büttelborn, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim) Benjamin Schulz9327+49 6152 989 208

Zuständigkeitsbereich „Süd”

(Biebesheim, Gernsheim, Riedstadt, Stockstadt, Trebur) Ulf Wille9476+49 6152 989 247

Sprechzeiten nach Vereinbarung.


Adresse

Besuchsanschrift

Hier finden Sie uns:

Zimmer V3-18 und V3-19 - Dritter Stock
Wilhelm-Seipp-Straße 9
64521 Groß-Gerau

Postanschrift

Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Gesundheit
Gesundheitsschutz
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau