Eingriffe in Natur und Landschaft (Außenbereich): Hütten, Zäune, Baumfällung, u.ä.
- Was muss ich tun, wenn ich eine Hütte, einen Unterstand, einen Zaun oder Ähnliches errichten möchte?
- Ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Bauten
- Baumfällung und Rodung von Gehölzbeständen
Die freie Landschaft, der sogenannte Außenbereich, ist nach dem Naturschutzgesetz in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie aufgrund des Erholungswertes auf Dauer zu sichern.
Trotz der gesetzlichen Vorgaben lassen sich viele Eingriffe jedoch nicht vermeiden. Im Zuge von Baumaßnahmen werden Lebensräume für Tiere und Pflanzen, die Bodenfunktionen und das charakteristische Landschaftsbild beeinträchtigt. Das Bundesnaturschutzgesetz und das Hessische Naturschutzgesetz definieren mit der Eingriffsregelung Kriterien für die Zulässigkeit solcher Eingriffe in Natur und Landschaft und für die gegebenenfalls erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Ziel ist es, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu sichern. Die zentrale Forderung der Eingriffsregelung lautet, Vorhaben so zu planen und durchzuführen, dass Beeinträchtigungen vermieden bzw. minimiert und Restschäden ausgeglichen werden.
Diese gesetzliche Aufgabe kann in Konflikt mit dem Interesse der Grundstücksnutzer auf selbstbestimmte Gestaltung ihres Grundstückes stehen. <//td>