Gebietsfestlegung der Sperrzone II (Infizierte Zone), III und des Kerngebietes sowie Festlegung der
Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszonen
1. Änderung
In der oben genannten Angelegenheit ergeht folgende Allgemeinverfügung: Die Allgemeinverfügung vom 03.12.2024, wird wie folgt geändert: