Wiederholungswahl der Wahl zum Kreistag des Kreises Groß-Gerau in den Briefwahlbezirken 1 bis 15 der Stadt Rüsselsheim am Main vom 20. März 2022
Der Kreistag des Kreises Groß-Gerau hat in seiner Sitzung am 30. Mai 2022 nach
§ 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes die Wiederholungswahl der Wahl zum
Kreistag des Kreises Groß-Gerau in den Briefwahlbezirken 1 bis 15 der Stadt
Rüsselsheim am Main vom 20. März 2022 und die Wahl zum Kreistag des Kreises Groß-Gerau vom 14. März 2021 unter Berücksichtigung des endgültigen
Ergebnisses der Wiederholungswahl vom 20. März 2022 für gültig erklärt. Klage
gegen den vorgenannten Beschluss des Kreistages war nicht erhoben worden.
Der Kreistagsbeschluss über die Gültigkeit der Wiederholungswahl 2022 und der Kreiswahl 2021 unter Berücksichtigung des endgültigen Ergebnisses der
Wiederholungswahl ist damit rechtskräftig.
„Die Veröffentlichung des Kreiswahlleiters des Kreises Groß-Gerau ist im Eingangsbereich des Kreisverwaltungsgebäudes in 64521 Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, zu aller Einsicht während der Dienststunden ausgehängt.“
In Vertretung
gez.
(Heidig)
Erste stellvertretende Kreiswahlleiterin