Amtliche Bekanntmachungen Detail

Wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG für die Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben im Zuge des Neubaus eines Logistikzentrums, Mörfelden, Flur 17, Flurstück 478/0

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG

Die ALDI Grundstücksgesellschaft mbh & Co.KG hat mit Schreiben vom 02.05.2023 nach § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I, S. 2585), in der aktuell gültigen Fassung, die wasserrechtliche Erlaubnis für die Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben im Zuge des Neubaus eines Logistikzentrums beantragt. Die Grundwasserhaltung mit einer Entnahmemenge von 280.000 m³ soll in der Gemarkung Mörfelden, Flur 17, auf dem Flurstück 478/0 erfolgen.

Nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I, S. 94), in der aktuell gültigen Fassung, ist für Grundwasserentnahmen von 100.000 m³/a bis 10 Mio. m³/a im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht zu prüfen, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die Durchführung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens notwendig machen.

Die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht hat ergeben, dass durch die beantragte Grundwasserentnahme, keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die nach Anlage 3 zum UVPG zu untersuchenden Schutzgüter zu erwarten sind, sodass keine Verpflichtung zur Durchführung einer gesonderten Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die Schutzgüter Boden und Wasser werden durch das beantragte Vorhaben in einem nur unerheblichen Umfang und lediglich temporär beansprucht.

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter kann somit ausgeschlossen werden.

Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Groß-Gerau, den 17.07.2023
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachdienst Wasser- und Bodenschutz
IV/1.4-hö-008-W-0011801-7