Für die Anwendung der Satzung des Kreises Groß-Gerau über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW) in der derzeit gültigen Fassung, gelten folgende Gebühren: