Aufgrund der §§ 5, 30 Nr. 5, 52, 62 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in Verbindung mit § 129 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), beide in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142 und 183), hat der Kreistag des Kreises Groß-Gerau folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Revision des Kreises Groß-Gerau beschlossen: