Die Satzung des Boden- und Beregnungsverband Allmendfeld vom 08. April 2021 wurde nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 8. April 2021 gemäß § 47 Abs. 1 Ziffer 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578), neu gefasst. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Satzung gemäß § 58 Abs. 2 WVG wurde am 08. Juli 2021 erteilt.
Die Satzung wird beim Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau, Zimmer 139, archivmäßig verwahrt. Sie kann dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Groß-Gerau, 08. Juli 2021
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
gez.
(Will)
Landrat