Amtliche Bekanntmachungen Detail

Nachholung der Öffentlichen Bekanntmachung

Feststellung des Kreiswahlleiters vom 23. November 2022 über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Kreises Groß-Gerau - Nachholung der Öffentlichen Bekanntmachung -

Frau Ingeborg Horn-Posmyk hat mit Schreiben vom 16.11.2022 mit sofortiger Wirkung auf ihren Sitz im Kreistag des Kreises Groß-Gerau verzichtet.

Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Frau Ingeborg Horn-Posmyk aus dem Kreistag des Kreises Groß-Gerau festgestellt. Als nächster bisher noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Alternative für Deutschland (AfD) ist Herr Artem Zakharov, wohnhaft in Rüsselsheim am Main, in den Kreistag des Kreises Groß-Gerau nachgerückt:

Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Kreiswahlleiter des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau) erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.

In Vertretung

gez.

(von Minckwitz)
Stellvertretende Kreiswahlleiterin

Hinweis:
Auf die Feststellungen des Kreiswahlleiters vom 30. November 2022 (Öffentliche Bekanntmachung im Internet vom 1. Dezember 2022) und vom 22. Februar 2023 (Öffentliche Bekanntmachung im Internet am 24. Februar 2023) wird hingewiesen.