Kreiswahl am 14. März 2021 unter Berücksichtigung der Wiederholungswahl
Bekanntmachung der beigefügten Texte gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung des Kreises Groß-Gerau in Verbindung mit § 67 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG).
„Die Veröffentlichung des Kreiswahlleiters des Kreises Groß-Gerau ist im Eingangsbereich des Kreisverwaltungsgebäudes in 64521 Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, zur Einsicht aller ausgehändigt.“
Zu beachten ist, dass personenbezogene Daten spätestens sechs Monate nach dem Ende der Wahlzeit zu löschen sind (§ 67 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 KWG).