Amtliche Bekanntmachungen Detail

Feststellung über das Nachrücken von einem Vertreter in den Kreistag des Kreises Groß-Gerau

Herr Muhammed Ali Yildiz hat mit Schreiben vom 12. April 2026 auf seinen Sitz im Kreistag des Kreises Groß-Gerau verzichtet.

Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Herrn Muhammed Ali Yildiz aus dem Kreistag des Kreises Groß-Gerau festgestellt. Als nächster bisher noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Union für Miteinander und Multikulturellen Austausch (UMMA) ist Herr Ramaza Öztürk, wohnhaft in Rüsselsheim am Main, in den Kreistag des Kreises Groß-Gerau nachgerückt.

Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Kreiswahlleiter des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau) erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.

gez.

(Fiederer)

Kreiswahlleiter