Feststellung über das Nachrücken von einem Vertreter in den Kreistag des Kreises Groß-Gerau
Frau Lea Kotyga hat mit Schreiben vom 21.04. 2023 mit Wirkung zum 23.05.2023
auf ihren Sitz im Kreistag des Kreises Groß-Gerau verzichtet.
Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)
habe ich das Ausscheiden von Frau Lea Kotyga aus dem Kreistag des Kreises Groß-Gerau
festgestellt.
Als nächster bisher noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) ist Herr Thomas Bender, wohnhaft in Trebur, in den Kreistag des Kreises Groß-Gerau nachgerückt.
Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 des Hessischen
Kommunalwahlgesetzes die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede
wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen
nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Kreiswahlleiter des
Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße4, 64521 Groß-Gerau) erheben. Er ist innerhalb
der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können
weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer
wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur
zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
(Fiederer)
Kreiswahlleiter