Amtliche Bekanntmachungen Detail

Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern oder vom Leerbleiben des Sitzes des Kreistages des Kreises Groß-Gerau

Der Betreuer des Herrn Mike Nowak hat für ihn mit dem bei mir am 21. Juli 2020 eingegangenen Schreiben vom 09. Juli 2020 mit sofortiger Wirkung auf seinen Sitz im Kreistag des Kreises Groß-Gerau verzichtet.

Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Herrn Nowak aus dem Kreistag des Kreises Groß-Gerau festgestellt. Der freigewordene Sitz bleibt leer, weil der Kreiswahlvorschlag der Alternative für Deutschland (AfD) erschöpft ist. 

Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Kreiswahlleiter des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau) erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.    

(von Minckwitz)
Zweite stellv. Kreiswahlleiterin