Amtliche Bekanntmachungen Detail

Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Kreises Groß-Gerau

Frau Natalia Gottschalk hat mit ihrem bei mir am 18. August 2020 eingegangenen Schreiben vom 16. August 2020 mit sofortiger Wirkung auf ihren Sitz im Kreistag des Kreises Groß-Gerau verzichtet.

Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Frau Gottschalk aus dem Kreistag des Kreises Groß-Gerau festgestellt. Als nächste bisher noch nicht berufener Bewerberin des Wahlvorschlags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) ist Frau Erika Rohark, wh. in Rüsselsheim am Main in den Kreistag des Kreises Groß-Gerau nachgerückt.

Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Kreiswahlleiter des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau) erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.

gez. 
(Weingärtner)
Kreiswahlleiter