Amtliche Bekanntmachungen Detail

Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Kreises Groß-Gerau

Blair Hirsch hat mit sofortiger Wirkung auf den Sitz im Kreistag des Kreises Groß-Gerau verzichtet.

 

Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Blair Hirsch aus dem Kreistag des Kreises Groß-Gerau festgestellt. Als nächste bisher noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags von Die Linke offene Liste (Die Linke oL) rückt Frau Petra Geyer, wohnhaft in 65428 Rüsselsheim am Main in den Kreistag des Kreises Groß-Gerau nach.

Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Kreiswahlleiter des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau) erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.

gez.

(Fiederer)
Kreiswahlleiter