Amtliche Bekanntmachungen Detail

Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Kreises Groß-Gerau

Auf einen Sitz im Kreistag des Kreises Groß-Gerau haben mit sofortiger Wirkung verzichtet:

  1. Herr Christian Vogt, mit Schreiben vom 11. Mai 2026 und
  2. Frau Doris Hofmann, mit Schreiben vom 11. Mai 2026.

Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Herrn Christian Vogt und Frau Doris Hofmann aus dem Kreistag des Kreises Groß-Gerau festgestellt. Als nächste(r) bisher noch nicht berufene(r) Bewerber(in) des Wahlvorschlags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) sind in den Kreistag des Kreises Groß-Gerau nachgerückt:

  1. Frau Isabel Köhler-Hande, wohnhaft in Riedstadt und
  2. Herr Matthias Roth, wohnhaft in Nauheim.

Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Kreiswahlleiter des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau) erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.

gez.

(Fiederer) 
Kreiswahlleiter