Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Kreises Groß-Gerau
Frau Renate Meixner Römer hat mit sofortiger Wirkung auf ihren Sitz im Kreistag des Kreises Groß-Gerau verzichtet.
Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Frau Renate Meixner-Römer aus dem Kreistag des Kreises Groß-Gerau festgestellt. Als nächster bisher noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) rückt Herr Stefan Wüstling, wohnhaft in Büttelborn in den Kreistag des Kreises Groß-Gerau nach.
Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Kreiswahlleiter des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau) erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
gez.
(Fiederer)
Kreiswahlleiter