Amtliche Bekanntmachungen Detail

Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Kreises Groß-Gerau

Herr Heinrich Adler hat mit Schreiben vom 30. Januar 2026 auf seinen Sitz im Kreistag des Kreises Groß-Gerau verzichtet.

Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Herrn Heinrich Adler aus dem Kreistag des Kreises Groß-Gerau festgestellt. Als nächster bisher noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) ist Herr Frank Wiegand, wohnhaft in Kelsterbach, in den Kreistag des Kreises Groß-Gerau nachgerückt.

Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Der Kreiswahlleiter des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau) erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.

gez.

(Fiederer)

Kreiswahlleiter