Amtliche Bekanntmachungen Detail

Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Kreises Groß-Gerau

Frau Berivan Tayboga hat mit Schreiben vom 5. November 2025 auf ihren Sitz im Kreistag des Kreises Groß-Gerau verzichtet.

Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Frau Berivan Tayboga aus dem Kreistag des Kreises Groß-Gerau festgestellt. Als nächster bisher noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) ist Herr Kai Hammann, wohnhaft in Biebesheim am Rhein, in den Kreistag des Kreises Groß-Gerau nachgerückt.

Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Kreiswahlleiter des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau) erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.

gez.

(Fiederer)

Kreiswahlleiter