Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Kreises Groß-Gerau
Herr Marco Müller hat mit Schreiben vom 17. Dezember 2023 auf seinen Sitz im Kreistag des Kreises Groß-Gerau verzichtet.
Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)
habe ich das Ausscheiden von Herrn Marco Müller aus dem Kreistag des
Kreises Groß-Gerau festgestellt. Nachdem die noch nicht zur Kreistagsabgeordneten
berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen aus dem Kreiswahlvorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Frau Dr. Renate Wahrig-Burfeind, verstorben ist, ist als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen Frau Martina Williams, wohnhaft in Raunheim, in den Kreistag des Kreises Groß-Gerau nachgerückt.
Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 des Hessischen
Kommunalwahlgesetzes die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Kreiswahlleiter des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau) erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können
weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer
wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur
zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
gez.
(Fiederer)
Kreiswahlleiter