Amtliche Bekanntmachungen Detail

Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Kreises Groß-Gerau

Frau Anja Kriesten hat mit Schreiben vom 21.09.2023 mit Wirkung zum Ablauf des Monats September 2023 auf ihren Sitz im Kreistag des Kreises Groß-Gerau verzichtet.

Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)

habe ich das Ausscheiden von Frau Anja Kriesten aus dem Kreistag des Kreises

Groß-Gerau festgestellt. Als nächster bisher noch nicht berufener Bewerber des

Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) ist

Herr Bayram Özmen, wohnhaft in Riedstadt, in den Kreistag des Kreises Groß-Gerau

nachgerückt:

Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 des Hessischen

Kommunalwahlgesetzes die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Kreiswahlleiter des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau) erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können

weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer

wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur

zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.

gez.
 

(Fiederer)

Kreiswahlleiter