Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Kreises Groß-Gerau
Frau Birgit Raschel hat mit Schreiben vom 25.09.2023 mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 auf ihren Sitz im Kreistag des Kreises Groß-Gerau verzichtet.
Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)
habe ich das Ausscheiden von Frau Birgit Raschel aus dem Kreistag des Kreises
Groß-Gerau festgestellt. Als nächster bisher noch nicht berufener Bewerber des
Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) ist
Herr Karsten Groß, wohnhaft in Mörfelden-Walldorf, in den Kreistag des Kreises Groß-Gerau nachgerückt.
Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 des Hessischen
Kommunalwahlgesetzes die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Kreiswahlleiter des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau) erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können
weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer
wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur
zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
gez.
(Fiederer)
Kreiswahlleiter