Amtliche Bekanntmachungen Detail

Direktwahl des*der Landrats*Landrätin des Kreises Groß-Gerau

Öffentliche Bekanntmachung über die Gültigkeit der Direktwahl des Landrats im Landkreis Groß-Gerau

am 5. Dezember 2021

- nach § 60 i.V.m. § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung -

 

Der Kreistag des Kreises Groß-Gerau hat in seiner Sitzung am 21. März 2022 die Wahl des Landrates des Kreises Groß-Gerau für gültig erklärt.  

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Direktwahl des Landrats im Landkreis Groß-Gerau

waren nicht erhoben worden.

In Vertretung

gez.

(Heidig)

Erste stellvertretende Kreiswahlleiterin