Der für den Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständige Gebietsagrarausschuss (GAA) informiert:
Der Landesagrarausschuss (LAA) hat mit Beschluss vom 24. März 2021 die Einzelheiten des Auswahlverfahrens nach § 5 Abs. 1 Berufstandsmitwirkungsgesetz (BerMwG) vom 15. Juli 1997 (GVBl I S. 227), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. August 2018 (GVBl S. 366) zur Benennung von Ortslandwirtinnen und Ortslandwirten festgelegt. Die Ausübung des Amtes der Ortslandwirtin / des Ortslandwirts sowie der Stellvertretung ist auch für Menschen mit Behinderungen offen.
Gemäß § 5 des BerMwG werden die Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte sowie deren Stellvertreter/innen von den Gebietsagrarausschüssen der Landkreise mit Unteren Landwirtschaftsbehörden jeweils für sechs Jahre benannt.
Das Verfahren sieht vor, dass die Ortslandwirte / Ortslandwirtinnen und deren Vertreter für die neue Amtsperiode (2022 - 2027) vom Gebietsagrarausschuss (GAA) benannt werden. Kandidieren kann, wer am unten genannten Stichtag
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt;
das 18. Lebensjahr vollendet hat;
in Hessen seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz hat und
als Betriebsinhaber oder Betriebsinhaberin oder
Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer, mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger mit dem überwiegenden Teil ihrer oder seiner Arbeitskraft
- in einem landwirtschaftlichen Betrieb, der die Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S.1890), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 ( BGBl. I S. 2575 ), erreicht, tätig ist.
Wer für das Amt des Ortslandwirts / der Ortslandwirtin oder Stellvertreter/in kandidieren oder jemand anderen vorschlagen möchte, teile dies bitte bis zum 10. September 2021 der unten genannten Stelle schriftlich unter Angabe der vollständigen Adresse des Kandidaten bzw. der Kandidatin mit.
Soweit für einen Ortslandwirtebezirk mehrere Kandidaten vorgeschlagen werden, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, wird nach Ablauf der Meldefrist eine Wahlveranstaltung durchgeführt. Diejenige Person die die meisten Stimmen erhält, wird durch den GAA als Ortslandwirt bzw. Ortslandwirtin benannt.
gez. Wald gez. Schellbach
GAA-Vorsitzender GAA-Geschäftsführer
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
FB „Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, Ländlicher Raum“
Herrn Rainer Schellbach
Jägertorstr. 207
64289 Darmstadt