Beschluss aus der 14. Sitzung des Kreistages
Der Kreistag des Kreises Groß-Gerau hat in seiner Sitzung am 10.07.2023 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der hiermit entsprechend des § 5 Abs. der Hessischen Landeskreisordnung öffentlich bekanntgegeben wird.
Der Kreistag des Kreises Groß–Gerau beschließt, die der Stadt Rüsselsheim am Main gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 Änderungsgesetz des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch übertragene Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für die Leistungsbezieher aus Rüsselsheim am Main für die Zeit vom 01.09.2023 bis zum 30.06.2025 aufzuheben.
Der Kreisausschuss wird beauftragt, mit der Stadt Rüsselsheim am Main über die Erstattung der Personal- und Arbeitsplatzkosten für diesen Zeitraum in Verhandlung zu treten.
Der Kreisausschuss wird beauftragt, diesen Beschluss entsprechend des § 5 Abs. der Hessischen Landeskreisordnung öffentlich bekannt zu machen und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration anzuzeigen.
Der Kreisausschuss wird beauftragt, mit der Stadt Rüsselsheim am Main eine Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben der Sozialhilfe zum 01.07.2025 auszuhandeln und abzuschließen.
Es dient zur Kenntnis, dass die Beschlussempfehlung – trotz vorläufiger Haushaltsführung – im Interesse der 1.719 Sozialhilfeempfänger*innen erfolgt, damit die Auszahlung der Sozialhilfe gewährleistet ist.
Groß-Gerau, den 19.07.2023